Türkei ignoriert EGMR‑Urteile, neue Razzien gegen LGBTQ‑Aktivisten zeigen wachsende Rechtsunsicherheit
Am 13. September wurden Dutzende Menschen, darunter 50 Mitglieder der Rechtsorganisation Kaos GL, von der türkischen Polizei festgenommen, ein Schritt, der die anhaltende Missachtung von EGMR‑Entscheidungen durch Ankara verdeutlicht.
Türkei hat am 13. September erneut die Grundprinzipien des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) missachtet, indem sie im Rahmen einer Razzia Dutzende Personen festnahm, die mit der LGBTQ‑Community in Verbindung stehen. Unter dem Vorwand, „Familienwerte" zu schützen, wurden insbesondere 50 Aktivist:innen der Rechtsorganisation Kaos GL verhaftet.
Hintergrund: Vorheriges EGMR‑Urteil zugunsten von Kaos GL
Kaos GL hatte bereits 2017 einen Rechtsstreit vor dem EGMR gewonnen, als ein ähnlicher Polizeischlag gegen die Gruppe als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) eingestuft wurde. Das Urteil verpflichtete die türkische Regierung, die Verurteilung umzusetzen und die Rechte der Organisation zu respektieren. Fast ein Jahrzehnt später zeigen die jüngsten Razzien, dass die Entscheidung kaum Wirkung entfaltet hat.
Der EGMR, der vom Europarat, einer Institution außerhalb der EU, betrieben wird, hat die Aufgabe, die in der EMRK verankerten Grundrechte zu schützen. Seine Urteile sind rechtlich bindend; ein Mitgliedstaat muss sie umsetzen, sonst drohen politische und diplomatische Konsequenzen.
Systematisches Ignorieren von EGMR‑Urteilen
Die aktuelle Aktion reiht sich in eine Reihe von Verstößen ein, die die Türkei seit Jahren begeht. 2019 entschied der EGHR, dass die Türkei den bekannten Menschenrechtsaktivisten Osman Kavala freilassen müsse. Trotz mehrfacher Aufforderungen blieb er fast neun Jahre im Gefängnis. Der Gerichtshof hat das Urteil zuletzt im vergangenen Monat zum dritten Mal bestätigt, ohne dass Ankara nachgibt.
Statistiken des EGHR zeigen, dass die Türkei mit über 34 % der noch offenen Verfahren den höchsten Anteil an Verstößen gegen die EMRK aufweist, gefolgt von Russland, der Ukraine, Polen, Italien und Griechenland. Diese Zahlen belegen, dass das Land nicht nur einzelne Urteile ignoriert, sondern ein systematisches Muster von Rechtsmissachtung verfolgt.
„Vor Ort ändert sich nichts", erklärt Yaman Akdeniz, Rechtsprofessor an der Istanbul Bilgi Universität. „Wenn ein Mitgliedstaat sich weigert, sich zu fügen, sind die Konsequenzen eher politischer als streng rechtlicher Natur." Bisher hat Ankara keine spürbaren Sanktionen erfahren, abgesehen von vereinzelten diplomatischen Protesten.
Folgen für die Rechtsstaatlichkeit in Europa
Die konsequente Missachtung von EGHR‑Urteilen wirft Fragen nach der Wirksamkeit des gesamten Konventionssystems auf. Wenn Staaten wie die Türkei die Entscheidungen des Gerichts nicht umsetzen, untergraben sie die Institution, die als einziger internationaler Mechanismus direkten Zugang zu individueller Rechtsschutz bietet.
Ein weiteres Alarmzeichen ist die wachsende Tendenz, nationale Gerichte stärker in die Auslegung der EMRK einzubeziehen. 2021 wurden die Begriffe „Subsidiarität" und „Beurteilungsspielraum" in die Präambel der Konvention aufgenommen, Formulierungen, die den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Anwendung der Menschenrechte einräumen, insbesondere in Einwanderungs‑ und Asylverfahren.
Die Erklärung von Chișinău, die im Mai von allen 46 Europaratsmitgliedern unterzeichnet wurde, verdeutlicht diesen Trend. Sie fordert nationale Richter:innen auf, die EMRK so auszulegen, dass Abschiebungen von Personen, die als „Schwerkriminelle" gelten, erleichtert werden. Kritiker:innen bezeichnen die Initiative als Versuch, das Fundament des Menschenrechtsschutzes zu schwächen.
Der britische Außenminister hat offen zugegeben, dass das Ziel darin bestehe, nationale Gerichte zu befähigen, die Konvention so zu interpretieren, dass Abschiebungen weniger leicht blockiert werden können. Der EGHR hat jedoch wiederholt gegen unmenschliche Aufnahmebedingungen und Abschiebungen von Migrant:innen entschieden, zuletzt gegen das britische Rwanda‑Abschiebeprogramm von 2022.
Auswirkungen auf LGBTQ‑Rechte und Zivilgesellschaft
Die Verhaftungen von Kaos GL‑Aktivist:innen zeigen, dass die türkische Regierung nicht nur politische Gegner, sondern auch marginalisierte Gruppen gezielt unter Druck setzt. Die LGBTQ‑Community ist in der Türkei bereits stark diskriminiert; die jüngsten Razzien verstärken das Klima der Angst und schränken die Möglichkeit von Aktivist:innen ein, für Gleichberechtigung zu kämpfen.
Für europäische Arbeitnehmer:innen und Bürger:innen, die in der Türkei leben oder dort Geschäfte tätigen, bedeutet dies ein erhöhtes Risiko von Repressionen, insbesondere wenn sie sich öffentlich für Menschenrechte einsetzen. Unternehmen, die in der Türkei aktiv sind, könnten ebenfalls unter Druck geraten, wenn sie sich nicht klar von staatlichen Menschenrechtsverletzungen distanzieren.
Die EU hat wiederholt betont, dass die Achtung der Menschenrechte ein Grundpfeiler ihrer Außenpolitik ist. Dennoch fehlt bislang ein wirksames Instrument, um Mitgliedern des Europarats, die systematisch Urteile ignorieren, konsequent zu sanktionieren.
Reaktionen aus der Zivilgesellschaft und von internationalen Institutionen
Internationale Menschenrechtsorganisationen wie PEN Norwegen haben die jüngsten Entwicklungen scharf kritisiert. Ceren Uysal, internationale Rechtsberaterin bei PEN Norwegen, warnt: „Die eigentliche Gefahr besteht darin, dass die Person genau dann allein gegen die Macht des Staates steht, wenn unabhängiger Schutz am dringendsten gebraucht wird."
Die türkische Justiz selbst hat in mehreren Fällen die Urteile des eigenen Verfassungsgerichts ignoriert, was das Bild einer immer weiter aushöhlenden Rechtsstaatlichkeit verstärkt. Ohne wirksame Durchsetzung droht ein Dominoeffekt, bei dem weitere Staaten dem Beispiel der Türkei folgen könnten.
Im europäischen Kontext wird die Situation zunehmend als Warnsignal gesehen. Während Länder wie Italien und Dänemark im Rahmen des Chișinău‑Briefes das EGHR kritisieren, betonen Menschenrechtsverteidiger, dass die Grundannahme, manche Menschen verdienten keinen Schutz, unhaltbar sei.
Ausblick: Was könnte die EU tun?
Einige Experten fordern, dass die EU ihr Instrumentarium ausbauen sollte, um Mitgliedstaaten, die EGHR‑Urteile missachten, mit konkreten Konsequenzen zu belegen, etwa durch gezielte Wirtschaftssanktionen oder den Ausschluss von EU‑Finanzprogrammen.
Andere argumentieren, dass ein stärkeres Engagement der Zivilgesellschaft und eine intensivere Zusammenarbeit mit dem Europarat nötig seien, um den Druck auf Ankara zu erhöhen. Gleichzeitig wird betont, dass die EU nicht nur auf Sanktionen setzen, sondern auch positive Anreize für die Einhaltung von Menschenrechten schaffen müsse.
Unabhängig von den politischen Debatten bleibt die Kernfrage: Ob das System der Europäischen Menschenrechtskonvention noch in der Lage ist, seine Schutzfunktion zu erfüllen, wenn ein Land wie die Türkei konsequent seine Verpflichtungen missachtet. Die Antwort wird nicht nur die Zukunft der LGBTQ‑Community in der Türkei bestimmen, sondern auch das Vertrauen in europäische Menschenrechtsinstitutionen insgesamt.