Über 40 % der Richter des EuGH besitzen private Finanzinteressen, Forderungen nach strengeren Interessenkonflikt‑Regeln
Eine Untersuchung zeigt, dass 36 von 100 EuGH‑Richtern und Generalanwälten Beteiligungen an 124 Unternehmen melden, was zu neuen Reformaufrufen führt.

Eine Untersuchung von Europe's Review der öffentlichen Interessenerklärungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) hat ergeben, dass 36 der 100 amtierenden Richter und Generalanwälte Beteiligungen an 124 unterschiedlichen Unternehmen oder Einrichtungen besitzen. Die Daten zeigen, dass mehr als 40 % der hochrangigen Magistrate private finanzielle Interessen offengelegt haben.
Umfang der deklarierten Interessen
Die Offenlegungen listen lediglich die Namen der Unternehmen, nicht jedoch die Höhe oder Art der Beteiligungen. Sie erstrecken sich über Sektoren von Öl und Luftfahrt bis hin zu E‑Commerce und Pharma. Zu den gemeldeten Vermögenswerten gehören Anteile an Ölkonzernen wie Eni und TotalEnergies, Flugzeugherstellern Airbus und Boeing, dem Online‑Händler Amazon sowie den Pharmaunternehmen AstraZeneca, BioNTech und Merck. Auch Immobilien, Infrastrukturprojekte und Bankinvestitionen, darunter Anteile an der Erste Bank, Swedbank und Berkshire Hathaway, finden sich in den Registern.
Fünf Richter, Ramona Frendo aus Malta, Lauri Madise aus Estland, Tuula Pynnä aus Finnland, Juliane Kokott aus Deutschland und Andreas Kumin aus Österreich, machen zusammen etwa die Hälfte aller gemeldeten Interessen aus, was eine Konzentration finanzieller Verbindungen in einer kleinen Gruppe von Magistraten verdeutlicht.
Bemerkenswerte Beteiligungen und zugehörige Fälle
Generalanwältin Juliane Kokott gab den Besitz von fünf Aktien von AstraZeneca, fünf von Merck und sieben von BioNTech an. 2019 wurde ihr ein Verfahren zugewiesen, das den französischen Pharmakonzern Servier und die Europäische Kommission betraf und 2022 entschieden wurde, nachdem sie die Pharma‑Aktien erworben hatte.
Der belgische Generalgerichtsrichter Geert de Baere, der in einem Gremium über einen Streit mit BNP Paribas Fortis entschied, hält ein Giro‑ und Sparkonto bei dieser Bank sowie ein Investmentportfolio mit Drittaktien. Der Fall betraf ein von einer EU‑Bankenagentur ausgestelltes Schuldscheindokument und endete mit einem Urteil zugunsten der Bank.
Der ehemalige luxemburgische Minister François Biltgen, heute EuGH‑Richter, war Mitglied eines Gremiums, das über einen Steuerstreit von 250 Millionen Euro zwischen Amazon und Luxemburg entschied, wobei das Gericht zugunsten des Unternehmens ausfiel. Biltgen betonte, dass es sich um die Steuerbehörde und nicht um die Regierung handele und dass er keine aktuellen politischen Kontakte habe.
Verfahrenstechnische Lücken im Interessenkonflikt‑System
Die internen Regeln des EuGH verlangen von Richtern, potenzielle Konflikte selbst zu deklarieren und den Präsidenten zu informieren, wenn ein Fall Bedenken hervorrufen könnte. Der Präsident entscheidet, ob die Erklärung bei der Fallzuweisung berücksichtigt wird, jedoch gibt es keine externe Überprüfung der Angaben. Der EuGH veröffentlicht nicht die Begründung seiner Fallzuweisungsentscheidungen und ist nicht verpflichtet, frühere Erklärungen öffentlich zugänglich zu machen.
Professor Alberto Alemanno bezeichnet das Interessenkonflikt‑System des EuGH als fast ausschließlich auf Selbsteinschätzung basierend und warnt, dass ohne unabhängige Kontrolle tatsächliche oder wahrgenommene Konflikte unbemerkt bleiben können. Ein Sprecher des EuGH betonte, dass Richter private Bürger seien, die Aktien besitzen dürfen, solange dies die Rechtsprechung nicht beeinträchtigt, und dass kein Richter wegen eines Konflikts zurücktreten musste.
Transparency International EUs leitende Politikbeamtin warnte, dass die Selbstdeklaration Fragen offenlasse, ob wahrgenommene Konflikte bei der Fallzuweisung vollständig berücksichtigt wurden, und forderte eine externe Verifizierung. Assistenzprofessorin Silje Hermansen argumentierte, Richter sollten ihre Beteiligungen veräußern, in Blind Trusts legen oder vor dem Amtsantritt verkaufen, um Marktpreise nicht zu beeinflussen. Der ehemalige Präsident des Generalgerichts, Marc van der Woude, schlug vor, eine Regel einzuführen, die Kollegen den direkten Besitz von Aktien potenzieller Mandantenunternehmen verbietet, ähnlich wie in der Anwaltskanzlei‑Praxis.
Reformaufrufe und externe Aufsicht
Die Europäische Ombudsfrau Teresa Anjinho hat eine Untersuchung eingeleitet, weil der EuGH frühere Erklärungen nicht veröffentlicht hat, und ein Treffen mit Gerichtspersonal für September angesetzt. Die Untersuchung könnte empfehlen, alle historischen Erklärungen zu veröffentlichen und klarere Interessenkonflikt‑Definitionen zu übernehmen, möglicherweise nach OECD‑Richtlinien.
Daten des IUROPA‑Projekts zeigen, dass EuGH‑Richter zwischen 2018 und 2024 in etwa 30 Fällen als Berichterstatter tätig waren, die direkt ihr Heimatland betrafen, was das Risiko nationaler Voreingenommenheit unterstreicht. Kritiker weisen darauf hin, dass EuGH‑Richter für erneuerbare sechs‑jährige Amtszeiten von den Regierungen der nominierten Mitgliedstaaten ernannt werden, ein System, das Druck erzeugen kann, den Präferenzen der Heimatregierungen zu entsprechen, um eine Wiederernennung zu sichern. Im Gegensatz dazu führte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2010 neun‑jährige, nicht erneuerbare Amtszeiten ein, um den Anschein von Befangenheit zu vermeiden.
Der Yale‑Forscher Carles Aulés‑Blancher fordert längere, nicht erneuerbare Amtszeiten für EuGH‑Richter. Der 255‑Ausschuss, der Kandidaten für EuGH‑Posten prüft, arbeitet hinter verschlossenen Türen und besteht aus sieben europäischen Juristen, häufig ehemaligen EuGH‑Mitgliedern. Ein Bericht aus 2024 zeigte, dass ein hochrangiger FIFA‑Beamter im 255‑Ausschuss saß, während das Gericht mehrere fußballbezogene Fälle bearbeitete, was weitere Bedenken hinsichtlich möglicher Konflikte aufwirft.
Etwa ein Drittel der auf der EuGH‑Website veröffentlichten Erklärungen war älter als drei Jahre, obwohl ein Verhaltenskodex Aktualisierungen bei Änderungen vorschreibt. Nach Bekanntgabe der Untersuchung lud das Gericht aktualisierte Erklärungen von mehr als 35 Richtern hoch, wobei einige weiterhin kein Datum aufwiesen oder ganz fehlten.
Mögliche Auswirkungen auf Märkte und öffentliches Vertrauen
Der Bericht weist darauf hin, dass EuGH‑Urteile sofort den Aktienkurs börsennotierter Unternehmen beeinflussen können und dabei Milliarden Euro an Eigenkapitalwerten bewegen. Transparenz‑Befürworter argumentieren, dass die aktuelle Praxis ein strukturelles Risiko für das öffentliche Vertrauen in das EU‑Justizsystem darstelle. Es könnte Druck auf den EuGH geben, eine externe Aufsicht über die Fallzuweisung einzuführen, ähnlich den Verfahren nationaler Oberste Gerichte in mehreren EU‑Staaten.