Berlins doppelte Wahl offenbart ungleiche Stimmrechte für EU‑Migrant*innen
Während alle Berliner*innen über die Bezirksversammlungen mitbestimmen können, bleibt das Stadtparlament ausschließlich deutschen Staatsbürger*innen vorbehalten – ein Problem für rund 250 000 EU‑Bürger*innen in der Hauptstadt.

Berlin ist diese Woche von Wahlplakaten übersät, doch die Stadt führt nicht eine, sondern zwei Wahlen mit getrennten Wähler*innenkreisen durch. Alle Bewohner*innen können bei den 12 Bezirksversammlungen mitentscheiden, die Schulen, Parks und Jugendangebote verwalten, während nur deutsche Staatsbürger*innen die Mitglieder des Stadtparlaments wählen dürfen, das über den Lehrplan, die Wohnungspolitik am ehemaligen Flughafen Tempelhof und den Gesamthaushalt entscheidet.
Warum die Trennung besteht
Berlins Doppelstatus als Stadt und Bundesland ist ein Relikt der deutschen Verfassungsgeschichte. Das EU‑Recht garantiert EU‑Bürger*innen das Wahlrecht bei Kommunalwahlen im Aufenthaltsstaat, jedoch nicht bei Landes‑ oder Bundeswahlen. Letztere bleiben ausschließlich den Staatsbürger*innen des jeweiligen Landes vorbehalten.
Folglich konnte ein EU‑Bürger in München Anfang des Jahres den Bürgermeister wählen, während ein EU‑Bürger in Berlin nicht für den Bürgermeister im Roten Rathaus stimmen kann. Die Europäische Union überlässt den Mitgliedstaaten die Entscheidung, ob das Wahlrecht auf Landes‑ oder Bundesebene ausgeweitet wird, und nur wenige haben das getan.
Europäische Präzedenzfälle und britische Ironie
Bevor das Vereinigte Königreich die EU verließ, erweiterte es das Wahlrecht für EU‑Bürger*innen auf die Londoner Versammlung, das schottische Parlament und den walisischen Senedd. In der Praxis kann ein EU‑Bürger im post‑Brexit‑Großbritannien heute also eine breitere demokratische Stimme genießen als ein Gegenstück in vielen anderen EU‑Ländern.
Im März fasste Marilena Raouna, damals stellvertretende Ministerin für Europäische Angelegenheiten Zyperns und Ministerin für die EU‑Ratspresidentschaft, das Prinzip zusammen, das dem EU‑Ansatz zugrunde liegt: "Freizügigkeit muss Hand in Hand gehen mit der vollen und gleichen Möglichkeit, am demokratischen Leben teilzunehmen." Die jüngsten Maßnahmen des Rates zur Vereinfachung lokaler Wahlverfahren sind ein Fortschritt, berühren jedoch nur die Oberfläche einer tieferen verfassungsrechtlichen Frage: Wie soll politische Bürgerschaft in einer Union aussehen, in der Millionen dauerhaft außerhalb ihres Geburtslandes leben?
Von Maastricht bis heute
Seit dem Vertrag von Maastricht 1992 dürfen EU‑Bürger*innen in ihrem Aufenthaltsstaat an Kommunalwahlen und an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen. Damals galt die Regelung als mutiger Schritt zu einem stärker integrierten Europa. Mehr als drei Jahrzehnte später empfinden viele, dass die Vorschrift zunehmend im Widerspruch zur Realität steht, in der Familien, Arbeitende und Rentner*innen regelmäßig Grenzen überschreiten und sich weit entfernt von ihrem Pass niederlassen.
Das Paradoxon ist deutlich: EU‑Bürger*innen wählen Vertreter*innen, die über Parkgebühren, Bibliotheksfinanzierung und sogar EU‑Handelspolitik entscheiden, aber sie sind von der mittleren Ebene der Governance ausgeschlossen, die regionale Verkehrsnetze, Wohnungsstrategien und Umweltplanung bestimmt, Entscheidungen, die ihr tägliches Leben unmittelbar betreffen.
Stimmen vom Boden
Im Wahlkampf klebte ein Kandidat der paneuropäischen Partei Volt Plakate in die Straßen, die in klarer Sprache fragten, warum EU‑Einwohner*innen als Wähler*innen zweiter Klasse behandelt werden. Ein österreichisches Paar, das seit vielen Jahren in Berlin lebt, hielt an und erklärte, dass sie zwar den österreichischen Präsidenten zu Hause wählen könnten, aber viel lieber ein Mitspracherecht bei den Wahlen hätten, die entscheiden, ob ein neuer Wohnblock auf dem ehemaligen Flugfeld entsteht oder ob ein neuer Radweg an ihrer Straße gebaut wird.
Ihr Gefühl spiegelt eine breitere Frustration unter Migrant*innen wider, die die europäische Integration voll angenommen haben, für Arbeit, Studium oder Familie, und dann feststellen, dass ihr politischer Einfluss genau dort eingeschränkt wird, wo er am meisten zählt.
Folgen für Arbeitende und Haushalte
Die demokratische Lücke hat konkrete Auswirkungen. Die Wohnungspolitik ist ein zentraler Treiber der Lebenshaltungskosten in Berlin, einer Stadt, die bereits mit steigenden Mieten und einem Mangel an bezahlbarem Wohnraum kämpft. Wenn Entscheidungen über die Umgestaltung des Tempelhofer Feldes auf Stadtparlamentsebene getroffen werden, können Bewohner*innen ohne Stimmrecht die Ergebnisse, die ihre Miete oder das Charakter des Viertels beeinflussen, nicht direkt mitbestimmen.
Ebenso wird die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs, ein ständiges Thema im Berliner Wahlkampf, vom Stadtparlament bestimmt. Ohne Vertretung fehlt EU‑Bewohner*innen ein formeller Kanal, um bessere Verkehrsverbindungen zu fordern, die Pendelkosten senken und CO₂-Emissionen reduzieren könnten.
Forderungen nach Reform
Befürwort*innen argumentieren, dass die Ausweitung des Wahlrechts auf Landes‑ und Regionalwahlen nicht nur ein demokratisches Defizit beheben, sondern auch das Selbstverständnis der EU als mehr als ein Wirtschaftsblock stärken würde. Sie weisen darauf hin, dass viele EU‑Bürger*innen bereits an den Europawahlen teilnehmen, die Wahlbeteiligung dort jedoch niedrig bleibt, weil die Wähler*innen sich von den Themen entfremdet fühlen.
Ein Wahlrecht bei Landes‑ oder Regionalwahlen könnte das Engagement erhöhen, Migrant*innen ein Interesse an lokalen politischen Ergebnissen geben und das Gefühl der Entfremdung mindern, das populistische Narrative nährt. Gleichzeitig würde es den rechtlichen Rahmen der Union an die Realität einer mobilen Arbeitskraft anpassen, die Steuern, Sozialversicherungssysteme und das kulturelle Gefüge der Aufnahmeländer mitgestaltet.
Politische Hürden
Nationalstaaten bleiben skeptisch. Die Erweiterung des Wahlrechts könnte als Abgabe von Souveränität dargestellt werden, ein sensibles Thema in Ländern, in denen Einwanderungsdebatten die Politik dominieren. Einige befürchten, dass Neuankömmlinge Wahlergebnisse in Regionen, in denen sie stark konzentriert sind, verschieben könnten, obwohl Erfahrungen aus Ländern, die das Wahlrecht erweitert haben, wie dem Vereinigten Königreich, zeigen, dass die Auswirkungen eher gering sind.
Dennoch gewinnt das Prinzip gleichberechtigter demokratischer Teilhabe bei zivilgesellschaftlichen Gruppen, Gewerkschaften und progressiven Parteien in ganz Europa an Schwung. Sie argumentieren, dass eine wirklich inklusive Union sicherstellen muss, dass diejenigen, die in einem Mitgliedstaat leben, arbeiten und Steuern zahlen, auch die Politik mitgestalten können, die ihr Leben beeinflusst.
Ausblick
Während die Bezirkswahlen in Berlin abgeschlossen werden und die Stadtparlamentswahl bevorsteht, planen Aktivist*innen, das Thema im öffentlichen Diskurs zu halten. Plakate, Straßen‑Debatten und Social‑Media‑Kampagnen sollen die deutsche Regierung und die EU‑Institutionen dazu drängen, das aktuelle Modell zu überdenken.
Wenn die EU die Freizügigkeit als Grundrecht ernst meint, muss der nächste Schritt darin bestehen, diese Freiheit mit politischen Rechten auf regionaler Ebene zu verbinden. Bis dahin bleiben die Millionen EU‑Bürger*innen, die ihr Leben in einem anderen Mitgliedstaat aufgebaut haben, in puncto Mitgestaltung ihrer Gemeinschaften nur nominelle Bürger*innen.


