Deutschland plant 700‑seitige Geheimdienstreform mit offensiven Befugnissen für BND und BfV
Ein 700‑seitiger Gesetzentwurf soll den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz befähigen, aktiv in Terror‑ und Spionagefälle einzugreifen.

Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf von mehr als 700 Seiten vorgestellt, der den beiden wichtigsten deutschen Geheimdiensten Befugnisse einräumt, die bislang ausschließlich der Polizei vorbehalten waren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesnachrichtendienst (BND) sollen künftig direkt in terroristische Anschläge, Spionageoperationen und andere feindliche Aktivitäten auf deutschem Boden eingreifen dürfen und größere Datenbestände länger speichern und auswerten können.
Offensive Haltung als Antwort auf hybride Bedrohungen
Innenminister Alexander Dobrindt präsentierte den Vorschlag als Reaktion auf eine Zunahme hybrider Angriffe und Sabotageakte. Er argumentierte, dass Deutschland von einer rein defensiven zu einer offensiven Haltung übergehen müsse, um mit den USA, dem Vereinigten Königreich und anderen NATO‑Verbündeten Schritt zu halten. Dobrindt warnte, dass das Land täglich Ziel von Spionage, Sabotage, Cyberangriffen und verdeckten Operationen sei, die er zum größten Teil Moskau zuschreibe.
Der Entwurf verweist auf den Drohnenvorfall im Juni nahe dem Flughafen Leipzig, eine mit Sprengstoff beladene Drohne, die in der Nähe eines ukrainischen Antonov‑Flugzeugs abgefangen wurde, als Auslöser. US‑Beamte berichteten der Wall Street Journal, dass die Drohne höchstwahrscheinlich aus Russland stamme, eine Einschätzung, die von deutschen Behörden geteilt und später von Der Spiegel bestätigt wurde. Analysten bezeichneten das Ereignis als hybriden Angriff, der konventionelle Sabotage, Cyber‑Intrusion und verdeckte Operationen kombinierte und Lücken in der deutschen Sicherheitsarchitektur aufzeigte.
Neue operative Werkzeuge und Befugnisse
Im Rahmen der Reform dürfte der BND künstliche Intelligenz einsetzen, um Informationen zu verarbeiten, und technische Anleitungen für Sprengstoffe neutralisieren, bevor sie verwendet werden können. Bei als „außergewöhnliche Bedrohung" eingestuften Fällen könnte der Dienst operative Maßnahmen gegen ausländische Akteure ergreifen, etwa Cyberangriffe umleiten, falsche Lieferketten‑Daten bereitstellen und irreführende Informationen einspielen, um geplante Verbrechen zu vereiteln. Das Gesetz erlaubt keinen tödlichen Einsatz im Ausland, gestattet jedoch, dass Geheimdienstmitarbeiter routinemäßig Waffen zur Selbstverteidigung tragen dürfen, ohne eine gesonderte Genehmigung.
Das BfV behält seine Überwachungsaufgabe, darf jedoch ebenfalls direkt in Terror‑ und Spionagefälle auf deutschem Territorium eingreifen. Die Tagesschau nannte mögliche Aktionen wie das Einspeisen falscher Daten zur Störung von Lieferketten und das Einbringen irreführender Informationen, um Gegner zu verwirren.
Kritik und Bedenken
Kritiker befürchten, dass die Änderungen den deutschen Geheimdiensten Befugnisse verleihen, die bislang Agenturen wie der CIA, dem Mossad oder der DGSE vorbehalten waren. Zivilgesellschaftliche Gruppen und einige Parlamentarier warnen, dass die Ausweitung offensiver Fähigkeiten Grundrechte aushöhlen und zu unkontrollierter Überwachung führen könnte. Rechtswissenschaftler betonen, dass operative Maßnahmen nur bei einer „außergewöhnlichen Bedrohung" genehmigt werden dürfen, weisen jedoch darauf hin, dass die Formulierung den Ministerien weite Ermessensspielräume lässt, was Fragen nach Aufsicht und Rechenschaftspflicht aufwirft.
Professor Peter Neumann vom King's College London erinnerte daran, dass deutsche Behörden historisch auf reine Informationsbeschaffung beschränkt waren, um Politiker zu beraten, ein Erbe der Nachkriegszeit, in der die Trennung von Geheimdienst‑ und Polizeibefugnissen dazu diente, Missbrauch wie durch Gestapo und Stasi zu verhindern. Die geplanten Reformen würden von diesem post‑kalten‑Krieg‑Modell abweichen.
Politische und institutionelle Reaktionen
BND‑Direktor Martin Jäger, ehemaliger Botschafter in der Ukraine, erklärte, die Reformen würden den BND zur ersten Verteidigungslinie Deutschlands machen, und warnte auf der Münchner Sicherheitskonferenz, dass Russland zeigen müsse, dass Deutschland ähnliche Aktionen durchführen könne, damit die Gegenseite „Schmerz empfindet". Beamte des Dienstes beklagten, dass Deutschland im Vergleich zu seinen Verbündeten an operativer Flexibilität hinterherhinke, und der Entwurf sei dazu gedacht, die deutschen Fähigkeiten an ein Sicherheitsumfeld anzupassen, in dem Staatssubjekte Cyber‑, Wirtschafts‑ und verdeckte Werkzeuge kombinieren.
Der Vorschlag wird von anderen EU‑Staaten beobachtet, die ebenfalls hybriden Bedrohungen aus Russland und zunehmend aus China ausgesetzt sind. Wird er angenommen, könnte das deutsche Modell einen Präzedenzfall für einen breiteren EU‑Shift zu aktiveren Gegen‑Intelligence‑Maßnahmen setzen, gerade zu einem Zeitpunkt, in dem EU‑Vertreter stärkere Koordination in Cyber‑Verteidigung und Schutz kritischer Infrastrukturen fordern.
Gewerkschaften äußern Bedenken, dass ein militarisierter Geheimdienstsektor private Schlüsselindustrien wie Energie, Automobil und Luft‑ und Raumfahrt beeinträchtigen könnte, und warnen, dass verstärkte Überwachung die Privatsphäre von Arbeitnehmern und die Autonomie von Unternehmen gefährden könnte.
Legislative Perspektive
Der Gesetzentwurf muss sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat gebilligt werden. Oppositionsparteien und der parlamentarische Kontrollausschuss werden das Gesetz voraussichtlich genau prüfen, wobei mögliche Änderungen die Definition von „außergewöhnlicher Bedrohung" präzisieren oder eine strengere gerichtliche Kontrolle operativer Genehmigungen einführen könnten. Die Regierung plant, die Notwendigkeit einer stärkeren Reaktion weiter zu kommunizieren und den Drohnenvorfall bei Leipzig als Beleg für Verwundbarkeit zu nutzen.
Würde das Gesetz verabschiedet, wäre es das erste Mal seit dem Ende des Kalten Krieges, dass Deutschland einen Geheimdienst mit sowohl nachrichtendienstlichen als auch verdeckten Aktionsbefugnissen betreibt.
