EU-Länder nähern sich der Einrichtung von Rückkehrzentren außerhalb des Blocks
Dänemark, die Niederlande, Deutschland, Österreich und Griechenland planen konkrete Rückkehrzentren für abgelehnte Asylbewerber außerhalb der EU.

Dänemark, die Niederlande, Deutschland, Österreich und Griechenland haben das Konzept der "Rückkehrzentren" von der Diskussion in die konkrete Planung überführt. Ziel ist die Einrichtung von Einrichtungen außerhalb der Europäischen Union, in denen Migranten, deren Asylanträge abgelehnt wurden, für die Abschiebung aufbereitet werden können.
Ein von Parlament und Mitgliedstaaten genehmigtes Modell
Das Konzept, das Anfang des Jahres vom Europäischen Parlament und einer Mehrheit der Mitgliedstaaten gebilligt wurde, erlaubt einem teilnehmenden EU-Land, ein bilaterales Abkommen mit einem Nicht‑EU‑Staat zu schließen, das ein Zentrum beherbergt, das Personen aufnimmt, die bereits eine Rückkehrentscheidung erhalten haben. Das Zentrum soll kein Flüchtlingslager, sondern ein Verarbeitungspunkt sein, der Abschiebungen beschleunigt, die sonst wegen Verweigerung der Rückführung durch die Herkunftsländer oder wegen logistischer Komplexität stocken.
Vom italienischen Pilot zu einem breiteren EU‑Rahmen
Italien war das erste Land, das das Modell testete. 2021 unterzeichnete die Regierung Meloni ein Abkommen mit Albanien zum Bau von zwei Einrichtungen, die abgelehnte Migranten aufnehmen sollten. Die Transfers begannen Anfang 2024, doch das Vorhaben stieß schnell auf rechtliche Anfechtungen von NGOs und Menschenrechtsanwälten, die argumentieren, dass die albanischen Standorte keinen ausreichenden Schutz vor Refoulement gewährleisten, dem Grundsatz, der die Rückführung in Länder verbietet, in denen Verfolgung droht.
Trotz der Kontroverse wurde die neue Rückkehrzentrum‑Verordnung von einer breiten Mehrheit der Mitgliedstaaten und Parlamentarier angenommen. Französischer Präsident Emmanuel Macron kritisierte das Vorhaben öffentlich und bezeichnete es als Widerspruch zu europäischen Werten, doch das Gesetz überstand seinen Widerstand.
Arbeitsgruppe von fünf Ländern
Im September trafen sich die fünf interessierten Staaten in Kopenhagen, um politische Rhetorik in operative Schritte zu überführen. Noch wurde kein endgültiges Zentrum benannt, aber das Treffen lieferte einen vorläufigen Zeitplan. Der niederländische Migrationsminister Bart van den Brink kündigte an, im Herbst eine Shortlist potenzieller Gastländer zu veröffentlichen, während sein dänischer Amtskollege Morten Bødskov hoffte, dass das erste Zentrum 2025 betriebsbereit sein könnte.
Als mögliche Standorte werden Ruanda, Uganda und Usbekistan diskutiert. Vertreter der fünf europäischen Länder besuchten im August Kigali, um die Option Ruanda mit lokalen Behörden zu erörtern.
Warum Ruanda auf dem Tisch liegt
Ruanda hat bereits Erfahrung im Umgang mit Migranten, die seit 2019 aus Libyen transferiert werden, und hatte zuvor ein umstrittenes Abkommen mit dem Vereinigten Königreich zur Aufnahme von Asylsuchenden ausgehandelt. Der britische Plan wurde nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs gestoppt, das ihn wegen des Risikos für das Prinzip des Nicht‑Refoulements für rechtswidrig erklärte.
Europäische Beamte sehen in der bestehenden Infrastruktur Ruandas einen Vorteil, doch die rechtliche Hürde bleibt. Jedes Zentrum muss garantieren, dass Migranten nicht in ein Drittland abgeschoben werden, wo sie Gefahr von Folter, unmenschlicher Behandlung oder anderen schweren Grundrechtsverletzungen laufen.
Menschenrechtsbedenken und rechtliche Herausforderungen
Der Europarat in Straßburg hat die fünf Länder gewarnt, dass Rückkehrzentren die Rechte von Migranten gefährden könnten. Seine Rechtsexperten betonen, dass die EU‑Verpflichtung, Personen nicht in Gefahr zurückzuschicken, nicht durch die Verlagerung von Verarbeitungseinrichtungen ins Ausland umgangen werden kann.
Auch Nichtregierungsorganisationen sind skeptisch. Amnesty International und mehrere europäische Flüchtlings‑NGOs haben Kampagnen gestartet, die die Zentren als "gefährliche Auslagerung von Verantwortung" bezeichnen. Sie argumentieren, dass die Verlagerung des Verarbeitungspunkts außerhalb der EU eine rechtliche Grauzone schafft, in der Standards schwerer durchzusetzen sind.
Uganda, ein weiterer Kandidat, wurde von den Niederlanden nach wiederholten Verstößen gegen LGBTQ‑Rechte und breitere Menschenrechtsbedenken ausgeschlossen. Die niederländische Delegation stoppte die Gespräche Anfang 2024 und verwies auf das Landessystem hinsichtlich Meinungsfreiheit und Minderheitenschutz.
Rechtswissenschaftler weisen darauf hin, dass jedes Zentrum einer strengen Aufsicht unterliegen muss, einschließlich unabhängiger Überwachung der Bedingungen und transparenter Berichterstattung über Ergebnisse. Ohne solche Schutzmechanismen könnten die Zentren de facto Haftanstalten werden, mit eingeschränktem Zugang zu Rechtsbeistand und Beschwerdeverfahren.
Folgen für die europäische Migrationspolitik
Falls die Zentren realisiert werden, könnten sie den EU‑Ansatz zur irregulären Migration grundlegend verändern. Befürworter argumentieren, dass sie den Druck auf überlastete Grenzeinrichtungen mindern, den Rückstand bei ausstehenden Abschiebungen reduzieren und ein härteres Signal gegen irreguläre Einreise setzen.
Kritiker entgegnen, dass die Zentren die Ursachen von Migration, Konflikte, Klimawandel und wirtschaftliche Ungleichheit, nicht adressieren und die Last auf ärmere, oft autoritäre Staaten verlagern. Sie warnen zudem, dass die Zentren das Ansehen der EU als Menschenrechtsverteidiger untergraben könnten, insbesondere wenn die Gastländer keine robusten Rechtsgarantien besitzen.
Für Arbeitnehmer und Steuerzahler ist die finanzielle Belastung ein zentrales Thema. Das italienisch‑albanische Abkommen soll Millionen Euro für Infrastruktur und Betrieb gekostet haben, wobei nur begrenzte Erfolge bei Rückführungen nachgewiesen wurden. Ähnliche Projekte könnten erhebliche öffentliche Mittel erfordern und damit Ressourcen von Integrationsprogrammen oder sozialen Diensten abziehen.
Nächste Schritte und Zeitplan
In den kommenden Monaten wird die Arbeitsgruppe voraussichtlich einen detaillierten Vorschlag erarbeiten, der den rechtlichen Rahmen, Finanzierungsmechanismen und Aufsichtsstrukturen für ein Zentrum festlegt. Die EU‑Kommission wird den Vorschlag prüfen, um die Einhaltung des EU‑Rechts, insbesondere der Charta der Grundrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention, sicherzustellen.
Wird der Vorschlag angenommen, müssen die nationalen Parlamente bilaterale Abkommen mit den ausgewählten Gastländern ratifizieren. Dieser Prozess kann langwierig sein, da er parlamentarische Kontrolle und mögliche Anfechtungen durch die Zivilgesellschaft erfordert.
Gleichzeitig wird der Europäische Gerichtshof Fälle im Zusammenhang mit dem italienisch‑albanischen Pilot verhandeln, die Präzedenz für die Auslegung des Nicht‑Refoulement‑Prinzips im Kontext externer Verarbeitungseinrichtungen schaffen könnten.
Während die Debatte weitergeht, bleibt das Spannungsfeld zwischen der Steuerung von Migrationsströmen und der Wahrung grundlegender Rechte im Zentrum der Diskussion. Das Ergebnis wird nicht nur die Situation der betroffenen Migranten beeinflussen, sondern auch das Bild der EU als Verfechter einer humanen Asylpolitik prägen.


