EU-Parlament verlängert Ausnahme für private Nachrichten‑Scanning bis 2028
Das Parlament hat beschlossen, die umstrittene „Chat‑Control“-Ausnahme bis mindestens April 2028 beizubehalten.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben dafür gestimmt, die Verordnung 2021/1232, allgemein bekannt als die „Chat Control"-Ausnahme, bis mindestens April 2028 aufrechtzuerhalten. Die Regelung erlaubt digitalen Plattformen, freiwillig private, unverschlüsselte Kommunikation auf illegale Inhalte im Zusammenhang mit Kindersexualmissbrauch (CSAM) zu prüfen, ohne dass ihnen eine gesetzliche Pflicht dazu auferlegt wird.
Wie die Abstimmung ablief
Die Verlängerung wurde über ein Verfahrensinstrument beschlossen, das eine klare Mehrheit der Abgeordneten, die gegen die Maßnahme gestimmt hatten, überstimmte. Die ursprüngliche Ausnahme, 2021 als Übergangslösung eingeführt, sollte am 26 März 2026 auslaufen. Der jüngste Parlamentsbeschluss schiebt die Frist auf ein Gesetzespaket, das voraussichtlich bis April 2028 abgeschlossen sein wird.
Was die Ausnahme erlaubt
Nach der Regelung von 2021 dürfen Betreiber den Inhalt von Nachrichten und E‑Mails scannen, die nicht durch Ende‑zu‑Ende‑Verschlüsselung geschützt sind. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Technologie vor; jedes Unternehmen entscheidet selbst, wie die Scans umgesetzt werden. Meta, Google, Microsoft und andere Firmen nutzen bereits automatisierte Systeme, um im Rahmen dieser Ausnahme zu prüfen.
Die Ausnahme gilt nicht für Dienste, die Ende‑zu‑Ende‑Verschlüsselung einsetzen, etwa Signal, Threema, Delta Chat, Telegram, WhatsApp und Messenger, sodass Nutzer dieser Apps nicht von den Scans betroffen sind. Deshalb haben einige Nutzer zu Apps gewechselt, die solche Sicherheit versprechen.
Rechtlicher Hintergrund
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Lesen privater Kommunikation ohne Einwilligung gegen die ePrivacy‑Richtlinie verstößt. Die EU hat daher enge Ausnahmen für schwere Straftaten geschaffen, wobei Kindesmissbrauch stets eingeschlossen ist. Die vorübergehende Ausnahme wurde als eng begrenzte Ausnahmeregel für CSAM eingeführt, und der Europäische Datenschutzausschuss hat betont, dass jede verpflichtende Entschlüsselungsanforderung eng zugeschnitten und verhältnismäßig sein muss.
Zukünftige Vorschläge, „Chat Control 2.0"
Ein Entwurf von „Chat Control 2.0", der seit 2020 im Umlauf ist, sieht vor, das Scannen verpflichtend zu machen und es auf verschlüsselte Nachrichten auszudehnen. Nach diesem Vorschlag könnten Plattformen, die nicht mitwirken, mit Geldbußen belegt werden, und Unternehmen müssten ihre Architektur so umgestalten, dass Verschlüsselungen umgangen werden können. Die Europäische Kommission soll später in diesem Jahr nach Konsultationen einen formellen Vorschlag für „Chat Control 2.0" vorlegen.
Reaktionen der Interessengruppen
Der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC) begrüßte den Erhalt von Werkzeugen zum Schutz von Kindern, warnte jedoch, dass eine verpflichtende Überwachung zu einer Ausweitung der Überwachung führen könnte, die Arbeitnehmer*innen schadet, die private Nachrichten zur Organisation nutzen.
Die Verbraucherorganisation Which? verurteilte das parlamentarische Verfahren, das die Ausnahme trotz klarer Gegenstimme durchsetzen ließ.
Die Internet Association Europe erklärte, dass die vorübergehende Maßnahme den Unternehmen rechtliche Sicherheit gebe, weiter in KI‑gestützte Erkennungstools zu investieren, ohne Angst vor nachträglichen Strafen. Sie fügte hinzu, dass ein verpflichtendes Scanning‑Regime Unternehmen zwingen könnte, ihre Architektur neu zu gestalten, was Kosten erhöhen und an die Verbraucher weitergeben würde.
Finanzielle und rechtliche Folgen
Die Ausnahme bedeutet, dass Nachrichten über Plattformen wie Facebook Messenger und Gmail von automatisierten Systemen auf mutmaßlichen CSAM geprüft werden können, ohne dass die Nutzer*innen darüber informiert werden oder eine klare Möglichkeit haben, falsche Positivmeldungen anzufechten. Die EU hat keine zusätzlichen Mittel für die Scan‑Programme bereitgestellt; die Kosten bleiben bei den Technologieunternehmen.
Eine von EDRi geführte Koalition hat eine einstweilige Verfügung beim Gerichtshof der EU eingereicht und argumentiert, dass die Ausnahme von 2021 gegen das Grundprinzip der Datenminimierung der DSGVO verstoße. Der Fall könnte vor dem obersten EU‑Gericht landen, bevor die Frist 2026 abläuft.
Gewerkschaften fordern stärkere Schutzmaßnahmen, damit Ingenieur*innen nicht gezwungen werden, Hintertüren zu entwickeln, die missbraucht werden könnten. Parlamentarische Ausschüsse werden voraussichtlich die Auswirkungen eines dauerhaften Rahmens auf Grundrechte prüfen, insbesondere das Recht auf private Kommunikation in der EU‑Charta.
Ausblick
Die Gesetzgeber haben nun ein enges Zeitfenster, um zu entscheiden, ob die Ausnahme im März 2026 ausläuft oder durch ein dauerhaftes Regime ersetzt wird. Das Ergebnis wird das Gleichgewicht zwischen dem Ziel des Kinderschutzes und den Datenschutzrechten der europäischen Bürger*innen bestimmen.


