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Vol. XV · N°259
Mittwoch, 16. September 2026
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Europa30. Juli 2026

EU‑Richtlinien zur Krisenvorsorge kritisieren fehlende Berücksichtigung persönlicher Assistenzbedarfe

Behörden sollen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen während einer Notlage nicht nur Dienste, sondern auch ihre grundlegenden Funktionen erhalten.

EU‑Richtlinien zur Krisenvorsorge kritisieren fehlende Berücksichtigung persönlicher Assistenzbedarfe

Die Europäische Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, die die Mitgliedstaaten verpflichten, zu garantieren, dass Bürgerinnen und Bürger mindestens drei Tage lang eine schwere Störung ohne externe Hilfe überstehen können. Die Maßnahmen sind Teil der EU‑Strategie für die Krisenvorsorge und betreffen Vorräte, Frühwarnsysteme und grundlegende Infrastruktur.

Leitlinien und Lücken

Behindertenverbände argumentieren, dass die Leitlinien nicht sicherstellen, dass die persönliche Assistenz, die manche Menschen benötigen, während einer Krise erhalten bleibt. Maria Alvarez, Beraterin für Inklusion von Menschen mit Behinderungen, die an Krisenvorsorgeprojekten in der gesamten EU mitgearbeitet hat, sagt, dass die wesentliche Analyseeinheit die menschliche Funktion sein sollte, die durch eine Dienstleistung ermöglicht wird, und nicht die Dienstleistung selbst.

Die EU‑Analyse von achtunddreißig Ländern ergab, dass die Einbeziehung von Behinderungsaspekten in die Notfallplanung inkonsistent, fragmentiert und weitgehend dem Ermessen der einzelnen Staaten überlassen ist. Die von der Kommission zu Jahresbeginn angekündigte erweiterte Behinderungsstrategie liefert eine Lückenanalyse, Leitlinien und Schulungen für Ersthelfer, prüft jedoch nicht, ob die versprochene Unterstützung tatsächlich bei den Betroffenen ankommt, wenn Systeme ausfallen.

Test zur menschlichen Kontinuität

Kritiker*innen weisen darauf hin, dass der aktuelle Ansatz die Kontinuität von Dienstleistungen misst, nicht jedoch die Kontinuität der menschlichen Funktionen, die diese Dienste ermöglichen. Ein Pflegedienst kann während eines Sturms weiterarbeiten, doch ein ausgefallener Besuch könnte eine rollstuhlabhängige Person daran hindern, zu essen oder aus dem Bett zu kommen. Ebenso kann eine Notfallmeldung gesendet werden, bleibt aber für Menschen mit Hörbehinderung unzugänglich.

Behindertenorganisationen haben einen Test zur menschlichen Kontinuität entwickelt, der aus sechs Schritten besteht: Bewertung wesentlicher Funktionen, unterstützender Systeme, Zeit bis zum Schaden, Verfügbarkeit barrierefreier Alternativen, Leistung bei mehreren Störungen und die Möglichkeit, Rechte auszuüben. Der Test folgt dem Schwächste‑Glied‑Prinzip, das heißt, die Gesamtnote ergibt sich aus der niedrigsten Bewertung der sechs Dimensionen. Ziel ist zu verdeutlichen, dass ein Planungshorizont von zweiundsiebzig Stunden nicht für alle Menschen ein universeller Überlebensschwellenwert ist.

Rechtliche Perspektiven und Empfehlungen

Die Diskussion über Inklusion betrifft auch ältere Menschen, Kinder, chronisch Kranke, vertriebene Familien und andere, die auf Pflege angewiesen sind. Ein Sprecher des Europäischen Behindertenforums, der anonym bleiben wollte, warnte, dass die Aufforderung, Lebensmittel, Wasser und Medikamente zu horten, die Verantwortung auf die Schwächsten verlagere und als Form von Sozialdumping zu werten sei.

Die Kommission prüft die Notwendigkeit eines EU‑Vorsorgerechts, das einheitliche Standards und langfristige Ziele für wesentliche gesellschaftliche Funktionen festlegen würde. Der Gesetzentwurf soll Mindestvorgaben für die Vorbereitung der Mitgliedstaaten und einen Überwachungsmechanismus zur Einhaltung enthalten. Befürworter*innen schlagen vor, den Test zur menschlichen Kontinuität als Ergebnismaßnahme zu integrieren, nicht als separates Gleichheitsziel. Erfolg sollte daran gemessen werden, ob Menschen während des zweiundsiebzig‑Stunden‑Zeitraums weiter leben, Entscheidungen treffen und teilnehmen können, nicht nur daran, ob Dienste offen bleiben oder Warnungen ausgegeben werden.

Umsetzung und Folgen für Haushalte

Die Umsetzung erfordert die Bewertung der physischen Zugänglichkeit von Unterkünften, die Nutzbarkeit von Sanitäranlagen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und die Verfügbarkeit persönlicher Assistenz vor Ort. Ohne den Test zur menschlichen Kontinuität könnte die Vorbereitungslast auf Haushalte fallen, die bereits hohe Energiekosten und begrenztes verfügbares Einkommen haben. Familien mit behinderten Mitgliedern geben oft einen großen Teil ihres Budgets für Spezialausrüstung, Medikamente und private Pflegedienste aus. Ein Notfallkit mit Ersatzstrom, speziellen Kommunikationsgeräten und zusätzlicher Medikation würde die finanzielle Belastung vulnerabler Haushalte weiter erhöhen.

Ein inklusiveres Vorsorge‑Framework könnte die Marktnachfrage nach barrierefreien Notfalltechnologien steigern und öffentliche Investitionen in resiliente Verkehrs‑ und Kommunikationsnetze anregen. Die Kommission plant, später im Jahr eine öffentliche Konsultation zum vorgeschlagenen Gesetz zu starten und dabei Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, Industrie und nationale Behörden einzubeziehen. Behindertenverbände fordern eine verpflichtende Folgenabschätzung, um zu prüfen, wie jede vorgeschlagene Maßnahme die am stärksten abhängigen Bürger*innen beeinflusst.

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