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Vol. XV · N°259
Mittwoch, 16. September 2026
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Kultur21. Juli 2026

EU will nachweisbare Kindersicherheit im Internet für soziale Medien erreichen

Die EU-Kommission fordert von Plattformen den Nachweis, dass sie kinderfreundlich sind, nachdem Instagram und Facebook gegen den Digital Services Act verstoßen haben.

EU will nachweisbare Kindersicherheit im Internet für soziale Medien erreichen

EU-Kommissionsexperten haben Präsidentin Ursula von der Leyen geraten, Online‑Plattformen zu verpflichten, nachzuweisen, dass sie für Kinder sicher sind. Der Rat folgt einer Vorprüfung, die ergeben hat, dass das Design von Instagram und Facebook den Digital Services Act verletzt, weil es süchtiges Nutzungsverhalten fördert.

Öffentliche Unterstützung für den Nachweis von Sicherheit

Eine von Reset Tech in Auftrag gegebene YouGov‑Umfrage in Frankreich, Deutschland, Italien, Polen und Spanien zeigte, dass etwa drei Viertel der Befragten wollen, dass Plattformen ihre Sicherheit nachweisen, bevor Kinder sie nutzen dürfen. Dieselbe Befragung ergab, dass 68 % die Abschaffung von Funktionen wie Endlos‑Scrollen und algorithmischen Feeds für Nutzer unter 13 Jahren unterstützen würden, und 69 % würden eine Beschränkung des Zugangs zu Diensten befürworten, die nicht den gesetzlichen Sicherheitsstandards entsprechen.

Panel lehnt generelles Verbot ab, befürwortet schrittweisen Zugang

Das EU‑Sondergremium für Kindersicherheit im Netz verwies ein generelles Verbot der Nutzung sozialer Medien durch Minderjährige zurück und argumentierte, dass ein solches Vorgehen die Verantwortung auf Familien verlagern und die Geschäftsmodelle unverändert lassen würde. Präsidentin von der Leyen stimmte zu und betonte, dass der Zugang schrittweise verdient werden solle, statt durch eine einzige willkürliche Grenze gewährt oder verweigert zu werden. Sie warnte, dass einmal beschädigte Kindheitserfahrungen nicht wiederhergestellt werden können.

Empfehlung für "Safety‑by‑Design"

Das Gremium empfahl ein "Safety‑by‑Design"‑Modell, das Anbieter verpflichtet, die Sicherheit ihrer Produkte nachzuweisen, bevor sie Kindern angeboten werden. Die Empfehlung steht im Einklang mit jüngsten G7‑Erklärungen zur altersgerechten Gestaltung und mit nationalen Initiativen mehrerer EU‑Mitgliedstaaten, gibt jedoch keinen Hinweis darauf, wie die Anforderung durchgesetzt werden soll.

Meta‑Fall liefert rechtlichen Kontext

Die Europäische Kommission hat im Mai 2024 ein formelles Verfahren gegen Meta eingeleitet und behauptet, dass Endlos‑Scrollen, Autoplay, Push‑Benachrichtigungen und Empfehlungssysteme die Nutzer in einen "Autopilot"‑Modus drängen. Nach mehr als zwei Jahren erließ die Kommission ein vorläufiges Ergebnis; eine Geldstrafe könnte bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes nach dem DSA betragen und würde erst nach dem Erwachsenwerden der betroffenen Kinder fällig.

Altersverifikation und Profiling im Fokus

Das Gremium verwies universelle biometrische Scans und Ausweiskontrollen zur Altersverifikation als unpraktisch zurück, ließ jedoch das Verhaltens‑Profiling offen. Datenschutzbehörden warnten, dass Profiling invasiver sein könnte als andere Optionen und seine Genauigkeit bei Minderjährigen zweifelhaft sei. Der Bericht behandelt nicht die Situation eines Kindes, dem der Zugang zu einer unsicheren Plattform verwehrt wird, wenn keine vergleichbare sichere Alternative existiert.

Forderung nach einem ex‑ante Zertifizierungssystem

Experten schlagen vor, dass die Kommission ein ex‑ante Zertifizierungssystem mit klaren, durchsetzbaren Standards einführt. Die Zertifizierung würde Plattformen verpflichten, süchtige Funktionen standardmäßig zu deaktivieren, Kinderkonten von Anfang an privat zu machen und manipulative Designs zu verbieten. Eine benannte verantwortliche Stelle müsste bei Verstößen schnell handeln, wobei Strafen stark genug sein müssten, um Verstöße abzuschrecken.

Bestehendes EU‑Recht als Vorbild

EU‑Recht legt bereits strenge Sicherheitsanforderungen für physische Produkte wie Spielzeug, Lebensmittel und elektronische Geräte, einschließlich Tablets und Smartphones, fest. Die Ausweitung ähnlicher Standards auf die Softwareschicht von Social‑Media‑Apps würde eine aktuelle Regulierungs­lücke schließen. Eine Zertifizierung könnte zudem die Prozessdauer von Rechtsstreitigkeiten wie dem gegen Meta verkürzen.

Interoperabilität als Sicherheitsinstrument

Interoperabilitätsregeln könnten es Nutzern ermöglichen, zu sichereren Diensten zu wechseln und dabei ihr Netzwerk an Kontakten zu behalten, wodurch Plattform‑Lock‑in reduziert würde. Interoperabilität würde zudem Drittanbieter‑Sicherheitstools, etwa Content‑Filtering‑Erweiterungen oder Kindersicherungs‑Apps, erlauben, plattformübergreifend zu funktionieren.

Ausblick

Die Kombination aus den Erkenntnissen des Panels, dem laufenden Meta‑Verfahren und der YouGov‑Umfrage gibt der Kommission ein starkes Mandat zum Handeln. Präsidentin von der Leyen wird voraussichtlich noch in diesem Jahr einen Vorschlag vorstellen, der "Safety‑by‑Design" für Nutzer unter 13 Jahren in EU‑Recht verankert. Sollte der Vorschlag Zertifizierungs‑ und Interoperabilitätsanforderungen enthalten, wäre das ein bedeutender Schritt zum Schutz europäischer Kinder vor süchtig machenden sozialen Medien. Solange solche Maßnahmen nicht kodifiziert sind, bleibt eine Lücke zwischen der Identifizierung unsicherer Plattformen und der Umsetzung eines durchsetzbaren, markt‑basierten Sicherheitsrahmens bestehen.

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