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Unionpress

Vol. XV · N°259
Mittwoch, 16. September 2026
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Europa11. September 2026

EU‑Verordnung für Rückführungszentren stößt auf Kritik wegen Menschenrechtsrisiken

Die neue EU‑Rückführungsverordnung ermöglicht Abschiebungen in Drittstaaten‑Zentren, doch Menschenrechtsorganisationen warnen vor fehlender Kontrolle und potenziellen Verletzungen internationaler Standards.

EU‑Verordnung für Rückführungszentren stößt auf Kritik wegen Menschenrechtsrisiken

Die Europäische Union hat im Juni eine umstrittene Rückführungsverordnung verabschiedet, die die Abschiebung von Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus in sogenannte Rückführungszentren in Drittstaaten beschleunigen soll. Die Regelung, die von rechten Abgeordneten mit Rufen nach "Schickt sie zurück!" begrüßt wurde, sieht vor, dass Mitgliedstaaten mit Ländern wie Ruanda oder Uganda Abkommen schließen, um dort "illegale" Migrant:innen aufzunehmen.

Die Verordnung basiert auf einer Statistik, wonach von den rund 492 000 Nicht‑EU‑Bürger:innen, die 2025 die EU hätten verlassen sollen, lediglich etwa 28 % tatsächlich ausreisten. Ziel der neuen Regelung ist es, diesen Anteil deutlich zu erhöhen, indem Abschiebungen schneller vollzogen und neue Rückführungszentren eingerichtet werden.

Wie die Rückführungszentren funktionieren soll

Die Verordnung erlaubt den Mitgliedstaaten, bilaterale Abkommen mit Drittstaaten zu schließen, ohne dass im Vorfeld festgelegt wird, welche Personen in welches Land abgeschoben werden. Die einzige Vorgabe ist, dass das Prinzip des Non‑Refoulement, das Verbot, Menschen in Länder zurückzuschicken, in denen ihnen Folter, Verfolgung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, nicht verletzt werden darf.

Am 4. September trafen sich Ministerinnen und Minister aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Österreich und Griechenland in Kopenhagen, um "technische Gespräche" mit potenziellen Drittstaaten aufzunehmen. Sie streben an, noch im laufenden Jahr Abkommen zu unterzeichnen und im nächsten Jahr mit den Abschiebungen zu beginnen.

Ein fiktives Beispiel verdeutlicht die Praxis

Um die möglichen Abläufe zu illustrieren, hat das Team von UnionPress ein fiktives Szenario rund um die fiktive Person "Cali" entwickelt, das auf vier realen Aussagen von Migrant:innen basiert. Cali, ein afghanischer Staatsbürger, lebt seit mehreren Jahren in Deutschland. Nachdem er bei einer Polizeikontrolle als irregulär registriert wurde, erhielt er eine Rückkehrentscheidung, die seine Abschiebung anordnet.

Da eine Rückführung nach Griechenland, dem Land seiner ersten Einreise, wegen des Risikos von Menschenrechtsverletzungen nicht zulässig wäre, prüfte die deutsche Behörde die Möglichkeit, ihn in ein Drittland zu verlegen. Cali hatte 30 Tage Zeit, die Entscheidung anzufechten, ein Rückkehrhilfe‑Programm zu nutzen oder freiwillig nach Afghanistan zurückzukehren. Letzteres war wegen der unsicheren Lage unter der Taliban‑Regierung praktisch unmöglich.

Nachdem sein Einspruch abgelehnt wurde, wurde Cali in eine Abschiebehafteinrichtung überstellt, wo er monatelang auf die Entscheidung wartete, ob er nach Ruanda oder Uganda abgeschoben werden würde. Die Verordnung schreibt keine Kriterien für die Zielländerwahl vor, solange das Non‑Refoulement‑Prinzip eingehalten wird, ein vager Rahmen, der laut Experten schwer zu kontrollieren sei.

Menschenrechtsorganisationen warnen vor fehlender Aufsicht

Marta Welander, Direktorin für EU‑Advocacy beim International Rescue Committee (IRC), betont, dass die Bezeichnung von Menschen als "illegal" die Wahrnehmung von Misshandlung normalisiere. "Jemanden als 'illegal' zu bezeichnen, weil er Schutz sucht, prägt die öffentliche Meinung und lässt schlechte Behandlung akzeptabel erscheinen", erklärt sie.

Welander weist darauf hin, dass die EU selbst anerkennt, dass die Mehrheit irregulärer Migrant:innen keine Kriminellen sind. Dennoch wird die neue Verordnung von rechten Politikern häufig mit der Sprache von Kriminalität verknüpft, was die Gefahr von Diskriminierung erhöhe.

Die Ministerin für Migration in Dänemark, Morten Bødskov, erklärte nach dem Treffen in Kopenhagen, dass die Rückführungszentren unter Aufsicht der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und des UN‑Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) stehen würden. Beide Organisationen wiesen jedoch darauf hin, dass sie bislang nicht in die konkreten Pläne einbezogen seien. Ein Sprecher der IOM sagte, dass noch keine Entscheidung über eine operative Rolle getroffen worden sei, während das UNHCR erklärte, dass es noch nicht kontaktiert worden sei.

Die fehlende klare Verantwortung wirft Fragen nach der Durchsetzbarkeit von Menschenrechtsstandards auf. In ähnlichen Einrichtungen, etwa dem italienischen Rückführungszentrum in Albanien, dokumentierten Beobachter*innen wiederholt Fälle von Selbstverletzungen, Suizidversuchen und unzureichender psychiatrischer Versorgung.

Rechtliche Grauzonen und mögliche Konsequenzen

Seit Inkrafttreten der Verordnung wurde die maximale Haftdauer vor einer Abschiebung von 18 auf 30 Monate erhöht, und die Gründe für Inhaftierungen wurden erweitert. Kritiker*innen befürchten, dass dies zu mehr willkürlichen Haftnahmen führen könnte, weil die Behörden nun breitere Befugnisse haben, Personen festzuhalten, bis ein Zielland gefunden ist.

Die EU‑Asylagentur hat bereits 2025 Länder wie Belgien, Bulgarien, Ungarn, Polen und Griechenland auf eine Liste gesetzt, in denen das Risiko von Verstößen gegen das Non‑Refoulement‑Prinzip als hoch eingeschätzt wird. Das bedeutet, dass Abschiebungen in diese Länder besonders problematisch sind und alternative Ziele gesucht werden müssen.

Die Verhandlung über die Zielländer bleibt jedoch undurchsichtig. Ohne klare Kriterien könnte die EU theoretisch Personen in Länder abschieben, deren Menschenrechtslage sich schnell verschlechtert, ohne dass ein wirksamer Kontrollmechanismus besteht.

Vergleich mit US‑Praxis

Die EU‑Regelung erinnert an die Abschiebungsabkommen, die die Trump‑Administration mit Ländern wie Ruanda und Uganda geschlossen hat. Historikerin Yael Schacher von Refugees International erklärt, dass diese Abkommen die Botschaft vermitteln, dass Flüchtlingsschutz höchstens temporär sei. Nach dem Wegfall von USAID‑Finanzierungen wurden die Drittstaaten finanziell abhängig von den USA, um Migrant:innen aufzunehmen.

Welander sieht in der EU‑Verordnung eine "funktionierende Vorlage" für ähnliche transaktionale Abkommen. Sie warnt jedoch, dass solche Modelle die Genfer Flüchtlingskonvention untergraben und die gesamte humanitäre Architektur, die nach dem Zweiten Weltkrieg aufgebaut wurde, gefährden könnten.

Wirtschaftliche Anreize für Drittstaaten

Für Länder wie Ruanda und Uganda stellen die Rückführungszentren potenzielle Einnahmequellen dar. Die EU‑Verordnung sieht vor, dass die Drittstaaten finanzielle Investitionen erhalten können, wenn sie Rückführungszentren betreiben. Kritiker*innen argumentieren, dass dies ein Anreiz für autoritäre Regime sein könnte, Menschenrechte zugunsten von Geld zu vernachlässigen.

Die EU‑Kommission hat bislang keine konkreten Zahlen zu den erwarteten Investitionen veröffentlicht, doch Analyst*innen schätzen, dass mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr fließen könnten, wenn die Abkommen umgesetzt werden.

Auswirkungen auf europäische Haushalte und Arbeitsmärkte

Die Abschiebungen betreffen nicht nur die betroffenen Migrant:innen, sondern haben auch indirekte Folgen für europäische Gesellschaften. Die Kosten für die Unterbringung, Verwaltung und mögliche Haft von Personen, die auf eine Abschiebung warten, werden von den Mitgliedstaaten getragen. Gleichzeitig könnten Unternehmen, die auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen sind, unter einem restriktiveren Umfeld leiden.

Gewerkschaften in Deutschland und den Niederlanden haben bereits Bedenken geäußert, dass die Verordnung zu einer Verknappung von Fachkräften führen könnte, insbesondere in Branchen wie Pflege, Bau und Logistik, die stark auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sind.

Die Europäische Gewerkschaftsbasis (EGB) fordert, dass die EU‑Politik stärker auf Integration und legale Arbeitsmigration ausgerichtet sein sollte, anstatt auf Abschiebungen, die das Risiko von Menschenrechtsverletzungen erhöhen.

Weiteres Vorgehen und offene Fragen

Ein weiteres Treffen der fünf Länder, die die Abschiebungskoalition bilden, ist für Ende September in München geplant. Beobachter*innen erwarten, dass dort konkrete Abkommen mit Ruanda, Uganda und möglicherweise weiteren afrikanischen Staaten diskutiert werden.

Bis dahin bleibt unklar, wie die EU sicherstellen will, dass die Rückführungszentren den internationalen Standards entsprechen und welche Mechanismen zur Überwachung und Rechenschaftspflicht eingerichtet werden. Ohne klare vertragliche Vorgaben und unabhängige Kontrollen könnte das System zu einem "schwarzen Loch" werden, in dem die Rechte von Migrant:innen kaum noch nachverfolgt werden können.

Die Debatte um die Rückführungsverordnung verdeutlicht die Spannungsfelder zwischen Sicherheits- und Migrationspolitik, Menschenrechten und wirtschaftlichen Interessen. Während einige Mitgliedstaaten die Möglichkeit sehen, die Abschiebungsquoten zu erhöhen und damit politischen Druck zu mindern, warnen Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften vor den langfristigen sozialen und ethischen Kosten eines solchen Ansatzes.

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