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Unionpress

Vol. XV · N°258
Dienstag, 15. September 2026
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Europa11. September 2026

Rückkehrzentren der EU werfen rechtliche und humanitäre Bedenken auf, während Abschiebungen beschleunigt werden

Ein neues Rückkehrsystem der EU, das Abschiebungen nach Rwanda, Uganda und anderen Drittländern vorsieht, wird von Kritiker*innen als Umgehung der Menschenrechte kritisiert.

Rückkehrzentren der EU werfen rechtliche und humanitäre Bedenken auf, während Abschiebungen beschleunigt werden

EU‑Beamte haben ein Vorhaben in die Wege geleitet, das Tausende irregulärer Migrant*innen in Haftzentren in Rwanda, Uganda und anderen Nicht‑EU‑Staaten verlegen könnte. Kritiker*innen sagen, damit umgehe die EU ihre eigenen Menschenrechtsverpflichtungen.

Technische Gespräche in Kopenhagen

Am 4. September trafen sich Minister*innen aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Österreich und Griechenland in Kopenhagen, um "technische Gespräche" mit potenziellen Partnerländern zu starten. Ziel sei, bis Jahresende Abkommen zu unterzeichnen und Abschiebungen bereits ab 2028 zu beginnen.

Teil des Rückkehrrechts

Der Plan ist Teil der im Juni vom Europäischen Parlament angenommenen Rückkehrverordnung. Das Gesetz will den Anteil der Personen, die nach einem Rückkehrbefehl tatsächlich das Land verlassen, erhöhen, 2025 betrug die Quote nur 28 %. Dazu sollen Abschiebungen beschleunigt und eine Rechtsgrundlage für "Rückkehrzentren" außerhalb der Union geschaffen werden.

Wie das neue System funktionieren soll

Nach der Verordnung kann einer nicht‑EU‑Nationalität, die ohne gültige Erlaubnis im Hoheitsgebiet ist, ein Rückkehrbefehl erteilt werden. Wenn eine Rückführung in das EU‑Land, in dem die Person eingereist ist, wegen des Verbots von Nicht‑Zurückschiebung (non‑refoulement) nicht möglich ist, dürfen die Behörden stattdessen eine Verlegung in ein Drittland‑Hub arrangieren, das ein bilaterales Abkommen mit der EU abgeschlossen hat.

Die Hubs sollen vom Gastland verwaltet werden, die EU stellt finanzielle Mittel bereit und soll theoretisch von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) überwacht werden. In der Praxis haben beide Organisationen erklärt, nicht zu den Details konsultiert worden zu sein.

Sobald ein Migrant ein Hub erreicht, endet die rechtliche Verantwortung der EU. Das Gastland entscheidet frei über Aufenthaltsdauer, Bedingungen und mögliche weitere Abschiebungen. Die Verordnung legt keine Höchstdauer für die Haft im Hub fest und verlangt nicht, dass das Gastland Zugang zu Asylverfahren garantiert.

Ein fiktives Beispiel verdeutlicht die Risiken

Um die praktischen Folgen zu veranschaulichen, hat UnionPress eine fiktive Geschichte aus vier realen Zeugenaussagen zusammengestellt. Der fiktive Migrant "Cali" kam 2026 nach Griechenland, zog nach Deutschland und wurde später von der Polizei über das EU‑Interoperabilitäts‑Framework identifiziert, eine Datenbank, die nationale Migrationsregister zu einem durchsuchbaren System zusammenführte.

Die deutschen Behörden erließen einen Rückkehrbefehl wegen illegalen Aufenthalts. Da eine Rückführung nach Griechenland das non‑refoulement‑Prinzip verletzen würde, Griechenland wurde 2025 von der EU als Land mit unmenschlichen Bedingungen für Asylsuchende eingestuft, bereitete die deutsche Regierung eine Verlegung in ein Drittland‑Hub vor.

Cali wurde in ein Haftzentrum gebracht, während die Behörden das Zielland verhandelten. Die Verordnung erlaubt bis zu 30 Monate Vor‑Abschiebungs‑Haft, eine Erhöhung gegenüber der früheren Grenze von 18 Monaten, und erweitert die Gründe für Haft. Nach monatelanger Ungewissheit wurde Cali einem Hub in Rwanda zugewiesen.

Bei seiner Ankunft endete die formale Beteiligung der EU. Der rechtliche Status des Hubs, die Aufenthaltsdauer von Cali und die Bedingungen vor Ort bleiben undurchsichtig. Marta Welander, Direktorin für EU‑Advocacy beim International Rescue Committee, warnt, dass solche "Schwarze-Loch"‑Arrangements die Überwachung der Menschenrechtslage praktisch unmöglich machen.

Menschenrechtsorganisationen schlagen Alarm

Menschenrechtsgruppen argumentieren, dass die Formulierungen der Rückkehrverordnung zum Respekt internationaler Standards vage seien und dass das Fehlen klarer Kriterien für die Auswahl von Zielländern Tür und Tor für Verstöße öffne. Sowohl IOM als auch UNHCR haben öffentlich jede operative Rolle in den geplanten Hubs abgestritten, was den Aussagen von Dänemarks Migrationsminister Morten Bødskov widerspricht, der behauptete, die Organisationen würden die Zentren überwachen.

Welander weist darauf hin, dass die IOM bereits die USA bei der Rückführung von Migrant*innen in Länder unterstützt hat, in denen sie ernsthaften Risiken ausgesetzt waren, und stellt damit ihre Neutralität in Frage. "Selbst wenn die IOM präsent wäre, garantiert das nicht, dass die Rechte der in diese Hubs Verlegten gewahrt werden", sagte sie.

Yael Schacher, Direktorin von Refugees International, zieht Parallelen zu den Abkommen der Trump‑Administration mit Rwanda und anderen Staaten und betont, dass Europa nun ein "transaktionales" Modell verfolge, das Flüchtlingsschutz zu einer vorübergehenden Bequemlichkeit mache, statt zu einer verbindlichen Rechtsverpflichtung.

Rechtliche Herausforderungen stehen bevor

Rechtsexpert*innen warnen, dass die Verordnung, die stark auf das non‑refoulement‑Garantieprinzip der Genfer Flüchtlingskonvention setzt, vor dem Europäischen Gerichtshof möglicherweise nicht standhält. Die Erlaubnis, Migrant*innen in Länder mit dokumentierten Menschenrechtsproblemen wie Rwanda und Uganda zu verlegen, könnte als indirekte Erleichterung von Zurückschiebungen angefochten werden.

2025 listete die EU‑Asylagentur mehrere Mitgliedstaaten, darunter Griechenland, als unsicher für Rückgekehrte auf. Der neue Rahmen löst das zugrundeliegende Problem unzureichender Aufnahmebedingungen innerhalb der Union nicht, sondern verlagert die Last lediglich auf Drittstaaten.

Die verlängerte Haftdauer erhöht zudem das Risiko willkürlicher Inhaftierung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wiederholt entschieden, dass eine lange Haft ohne echte Aussicht auf Abschiebung Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Kritiker*innen befürchten, dass die 30‑Monats‑Obergrenze dazu missbraucht werden könnte, Migrant*innen unter dem Vorwand von "Vor‑Rückkehr"‑Verfahren unbegrenzt zu festzuhalten.

Wirtschaftliche Anreize für Drittpartner

Das EU‑Finanzpaket für Rückkehrzentren umfasst Infrastrukturinvestitionen, Personalschulungen und eine Personen‑Subvention. Für finanzschwache Regierungen im Globalen Süden sind solche Deals attraktiv. Rwanda hat bereits 200 Millionen Euro EU‑Finanzierung für ein Pilotzentrum erhalten, Uganda verhandelt ein ähnliches Arrangement.

Die finanziellen Anreize werfen jedoch Fragen zur Kommodifizierung von Menschen auf. Kritiker*innen argumentieren, dass die EU faktisch Drittstaaten dafür bezahlt, schutzbedürftige Menschen zu beherbergen, ein Vorgehen, das das Solidaritätsprinzip untergraben könnte, das das europäische Migrationssystem trägt.

Auswirkungen auf Migrant*innen und Familien

Für Migrant*innen wie Cali schafft das System eine lange Phase rechtlicher Ungewissheit, in der sie häufig in überfüllten Einrichtungen ohne ausreichenden Zugang zu Rechtsberatung, medizinischer Versorgung und psychischer Unterstützung festgehalten werden. Ein kürzlicher Besuch des International Rescue Committee in einem von Italien betriebenen Haftzentrum in Albanien, das dem geplanten Hub-Modell ähnelt, dokumentierte "durchgängige Berichte über Selbstverletzungen, Suizidversuche, schwere psychische Belastungen und fehlende kontinuierliche psychiatrische Betreuung".

Auch die Familien von Migrant*innen in der EU spüren die Belastung. Die Aussicht, dass ein geliebter Mensch in ein undurchsichtiges Hub im Ausland verlegt wird, schürt Angst und kann die Zusammenarbeit mit Behörden erschweren, was wiederum die Zahl irregulärer Aufenthalte erhöhen und die öffentliche Sicherheit gefährden könnte.

Politische Motive und öffentlicher Diskurs

Die Rückkehrverordnung wurde von rechtsgerichteten Abgeordneten des Europäischen Parlaments vorangetrieben, die das Thema als "Grenzsicherheit" darstellten. Während der Abstimmung hallten Rufe nach "Zurückschicken!" durch den Plenarsaal, ein Echo populistischer Kundgebungen in anderen Teilen der Welt.

Befürworter*innen argumentieren, dass die niedrige Rückkehrquote von 28 % im Jahr 2025 stärkere Instrumente nötig mache. Sie behaupten, die Hubs würden den Druck auf überlastete Aufnahmesysteme in Griechenland, Italien und Spanien mindern und diesen Ländern ermöglichen, Ressourcen auf die Integration legaler Migrant*innen zu konzentrieren.

Gegner*innen, darunter Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Gruppen, entgegnen, dass die Politik die Kosten auf die Verwundbarsten verlagere und das Risiko einer Verletzung des Völkerrechts bestünde. Sie weisen darauf hin, dass das EU‑Budget für Asyl und Integration stagniere, während die Ausgaben für Grenzschutz stark gestiegen seien.

Ausblick

Der nächste Schritt der fünf‑Länder‑Koalition ist ein Treffen in München Ende September, bei dem die technischen Details der Hub‑Abkommen ausgehandelt werden sollen. Beobachter*innen erwarten, dass die EU innerhalb weniger Wochen Verträge mit Rwanda und Uganda abschließen will, obwohl klare Aufsichtsmechanismen fehlen.

In der Zwischenzeit werden voraussichtlich Klagen vor nationalen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Menschenrechts‑NGOs haben bereits Amicus‑Curiae‑Schriften vorbereitet, in denen sie argumentieren, dass die Verordnung die Charta der Grundrechte der EU verletze.

Für bereits im System gefangene Migrant*innen bleibt die Perspektive ungewiss. Ohne transparente Berichterstattung über die Zahl der Verlegten, die Bedingungen vor Ort und die Aufenthaltsdauer riskiert die EU, eine neue Klasse von "staatenlosen" Personen zu schaffen, die außerhalb des Schutzes jeder Jurisdiktion liegen.

Während die EU ihr Abschiebungs‑Konsortium vorantreibt, steht das Gleichgewicht zwischen der Steuerung von Migrationsströmen und der Wahrung der Rechte Schutzsuchender auf dem Spiel. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Rückkehrverordnung ein funktionierendes Instrument für geordnete Rückführungen wird oder zu einem Brennpunkt rechtlicher Auseinandersetzungen und humanitärer Kritik verkommt.

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