Ungarn verabschiedet Mediengesetz-Änderung zum Ende der Fidesz‑Kontrolle über den öffentlich-rechtlichen Sender
Das ungarische Parlament hat am 23. Juni ein Gesetz beschlossen, das die Führung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von der regierenden Fidesz befreit.

Am 23. Juni hat das ungarische Parlament eine Änderung des Mediengesetzes verabschiedet, die am 26. Juni in Kraft trat. Die neue Regelung beendet die Amtszeiten aller derzeitigen Führungskräfte des öffentlich-rechtlichen Senders und ersetzt das bisher von der regierenden Fidesz dominierte Governance‑Modell.
Neues Governance‑Modell
Die Änderung schafft zwei neu gegründete Unternehmen, die den Sender besitzen sollen. Jede Gesellschaft wird von einem Aufsichtsrat geleitet, in dem Vertreter der Regierungskoalition, Oppositionsparteien und drei Berufsverbände wie Journalistengewerkschaften vertreten sind. Von den Parteien ernannte Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine vierjährige Amtszeit, während von der Zivilgesellschaft ernannte Mitglieder fünf Jahre im Amt bleiben.
Die Auswahl des Generaldirektors erfolgt über ein öffentliches Ausschreibungsverfahren. Vor der Ausschreibung wird in einer schnellen Konsultation mit Medienwissenschaftler*innen, Branchenverbänden und dem Publikum festgelegt, welche Kompetenzen erforderlich sind; anschließend passen die Behörden die Auswahlkriterien an das erhaltene Feedback an.
Abtrennung von der staatlichen Nachrichtenagentur und Aufsicht
Die Änderung entfernt zudem den bisherigen Generaldirektor des Medienservice‑Unterstützungs‑ und Vermögensfonds (MTVA) und verlangt Neuberufungen. Sie trennt den öffentlich-rechtlichen Sender von der staatlichen Nachrichtenagentur MTI und schafft unabhängige Überwachungsräte, die zusätzliche gerichtliche Kontrolle gewährleisten. Das Gesetz verankert EU‑Standards für Medienfreiheit und ermöglicht im Falle von Verstößen den Rechtsweg zum Europäischen Gerichtshof.
Politischer Kontext und Reaktionen
Kritiker*innen haben das ungarische Mediensystem lange als Propagandafabrik bezeichnet und darauf hingewiesen, dass staatliche Sender wie M1 und Kossuth seit 2010 als Sprachrohr der regierenden Partei fungieren. Premierminister Péter Magyar versprach im Wahlkampf, diese „Lügenfabrik" abzuschalten, und erklärte nach der Wahl im April, die Reichweite propagandistischer Medien einschränken zu wollen. Dennoch hat er die Berichterstattung der ehemaligen Sender nicht ausgesetzt.
Oppositionsführer*innen begrüßten die Änderung als Schritt zum Abbau des Fidesz‑Medienimperiums, während einige hochrangige Mitglieder der Regierungskoalition Bedenken äußerten, dass die neuen Strukturen Entscheidungsprozesse verlangsamen könnten. Medienwissenschaftler*innen betonen, dass die Änderung sicherstellt, dass Entscheidungen über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mehr von einer einzigen Partei getroffen werden und dass das neue Verfahren zur Ernennung des Generaldirektors sowie die Aufsicht klar darauf abzielen, einen vielfältigen und unparteiischen Dienst zu schaffen, obwohl viele Fragen offen bleiben und weitere Gesetzgebung erfordern.
Auswirkungen auf Medienpluralismus und Finanzierung
Beobachter*innen sehen in der Reform ein Hindernis für die Regierung, die Kontrolle wieder zu erlangen, ohne Verstöße gegen EU‑Recht auszulösen. Die Verankerung europäischer Standards im nationalen Recht könnte zudem als Vorbild für andere Mitgliedstaaten dienen. Die Änderung gibt jedoch weder an, wie viele Fernseh‑ oder Radiosender weiter betrieben werden, noch legt sie ein konkretes Budget für den umstrukturierten Sender fest.
Unabhängige Analyst*innen warnen, dass die Umgestaltung des staatlichen Werbesystems die Werbeausgaben auf den reorganisierten öffentlich-rechtlichen Sender konzentrieren könnte, ein Risiko, das durch den Rückgang der Werbeeinnahmen bei unabhängigen Verlagen nach den Wahlen 2022 noch verstärkt wird. Unsicherheit über staatliche Werbung könnte unabhängige Medien dazu treiben, alternative Finanzierungsmodelle wie leserfinanzierte Journalistik oder EU‑geförderte Projekte zu verfolgen.
Zukünftige Schritte
Die Regierung plant für den Herbst eine umfassende Überprüfung der Mediengesetzgebung, gefolgt von einer öffentlichen Debatte. Vertreter*innen der Generaldirektion für Medien und Informationsgesellschaft der Europäischen Kommission bezeichneten die Reform als positiv, forderten jedoch die Umsetzung der Herbst‑Überprüfung und eine angemessene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Senders.
Ähnliche Vorwürfe der Politisierung staatlicher Medien wurden gegen Polen und die Slowakei erhoben, und die EU hat betont, dass Medienpluralismus für die demokratische Resilienz unerlässlich sei. Die ungarische Änderung stellt daher sowohl einen innerstaatlichen Wandel in der Mediensteuerung als auch einen potenziellen Maßstab für EU‑weite Reformen der Medienfreiheit dar.