Türkei ignoriert Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Osman Kavala und vertieft die Rechtskrise
Der Europäische Gerichtshof erklärte die neunjährige Haft von Osman Kavala für rechtswidrig, doch Ankara zeigt keinerlei Anzeichen, das Urteil umzusetzen.

Entscheidung des EGMR und Ignorieren durch die türkischen Behörden
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stellte fest, dass die neunjährige Haft von Osman Kavala rechtswidrig sei und erklärte das Urteil für null und nichtig. Der Gerichtshof forderte seine sofortige Freilassung, doch die türkischen Behörden zeigen keinerlei Absicht, dem Urteil nachzukommen.
Das Urteil, das diese Woche verkündet wurde, ist das dritte verbindliche Urteil des EGMR in Kavalas Fall. Frühere Urteile wurden ebenfalls ignoriert, trotz Druck von ausländischen Regierungen, europäischen Institutionen und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, die Kavala und sechs Mitangeklagte 2022 als Gewissensgefangene einstuften.
Wie der Fall sich entwickelte
Kavala wurde 2017 im Zuge des sogenannten "Gezi‑Park‑Prozesses" festgenommen, einer breit angelegten Verfolgung von Teilnehmern der Proteste von 2013 gegen die regierende Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP). Im Februar 2020 sprach ein türkisches Gericht ihn und seine Mitangeklagten frei, doch die Richter, die das Urteil fällten, wurden sofort disziplinarisch verfolgt, ein klares Zeichen für die Unterordnung der Justiz unter politische Ziele.
Statt freizukommen, sah sich Kavala neuen Anklagen gegenüber, die auf denselben Beweisen beruhten, die bereits verworfen worden waren. Im April 2022 verurteilte ein Gericht ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit auf Bewährung, eine Strafe, die normalerweise für die schwersten Verbrechen wie Terrorismus reserviert ist. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits viereinhalb Jahre im Gefängnis verbracht.
Weitere politisch motivierte Verfolgungen
Kavala ist kein Einzelfall. Die ehemaligen HDP‑Führer Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ sitzen weiterhin im Gefängnis, obwohl der EGMR ihre Freilassung angeordnet hat. Die "Istanbul 10", eine Gruppe von Menschenrechtsverteidigern, zu denen unter anderem der Ehrenvorsitzende von Amnesty Turkey, Taner Kılıç, und die ehemalige Direktorin İdil Eser gehörten, wurden wegen fragwürdiger Terrorvorwürfe angeklagt, freigesprochen und anschließend einem Klima der Einschüchterung ausgesetzt, das bis heute anhält.
Diese Fälle zeigen ein breiteres Muster: Der türkische Staat hat seine Gerichte als Waffe eingesetzt, um Dissens zum Schweigen zu bringen, Opposition zu zerschlagen und den Raum für die Zivilgesellschaft zu verkleinern. Der Verlust der richterlichen Unabhängigkeit ging einher mit einer Flut repressiver Gesetze, die Notstandsbefugnisse in das reguläre Recht integrieren.
Ein Jahrzehnt nach dem gescheiterten Putsch
Zehn Jahre nach dem Putschversuch von 2016 unterscheidet sich die türkische Rechtslandschaft kaum noch von der Verfassung, die vor dem Putsch galt. Der zweijährige Ausnahmezustand wurde formal aufgehoben, doch viele seiner drakonischsten Bestimmungen wurden in permanente Gesetze überführt. Das Ergebnis ist ein Rechtsrahmen, der friedliche Versammlungen, Vereinigungen und Meinungsäußerungen kriminalisiert und den Sicherheitsbehörden weitreichende Befugnisse zum Einsatz von Gewalt, Misshandlung und in Einzelfällen angeblicher Folter einräumt.
Während des Ausnahmezustands erlangte die Türkei den unschönen Ruf, die weltweit größte Inhaftierungsrate von Journalist*innen zu haben. Auch nach dem Ende des Ausnahmezustands setzte die Niederschlagung fort. Im März 2025 wurden 45 Mitglieder der "Samstag‑Mütter/People", Verwandte von Opfern erzwungener Verschleppungen aus den 1980er‑ und 1990er‑Jahren, von den Vorwürfen eines friedlichen Mahnmals freigesprochen, doch die Behörden schränken ihre wöchentlichen Treffen weiterhin ein, trotz eines Urteils des Verfassungsgerichts, das die Verbote aufheben soll.
Kurz vor dem NATO‑Gipfel in Ankara am 7. und 8. Juli 2025 verhängte die Regierung ein 13‑tägiges generelles Protestverbot und nahm über 200 Anwält*innen, Wissenschaftler*innen und Aktivist*innen in Untersuchungshaft. Später wurden Hunderte junger Menschen festgenommen, weil sie gegen die Inhaftierung des Istanbuler Bürgermeisters und Oppositionspräsidentschaftskandidaten Ekrem İmamoğlu protestierten. İmamoğlu droht bei Verurteilung eine Strafe von über zweitausend Jahren, ein Symbol, das die Einschüchterungsabsicht der Anklage verdeutlicht.
Europäische Reaktion und ihre Grenzen
Der Europarat, das zwischenstaatliche Organ, das den EGMR beaufsichtigt, hat Ankara wiederholt aufgefordert, die Urteile zu befolgen. Das Ministerkomitee des Rates, das Entscheidungsorgan des Europarates, hat mehrere Resolutionen verabschiedet, die Kavalas Freilassung fordern. Dennoch fehlt ein konkreter Durchsetzungsmechanismus, und die Institutionen des Rates, einschließlich der Parlamentarischen Versammlung und des Generalsekretärs, wurden dafür kritisiert, dass sie über diplomatische Erklärungen hinaus nicht handeln.
Rechtsexpert*innen argumentieren, dass die Autorität des EGMR von der Bereitschaft der Mitgliedstaaten abhängt, seine Urteile umzusetzen. Wenn ein Land so groß wie die Türkei das Gericht offen missachtet, gerät die Glaubwürdigkeit des gesamten europäischen Menschenrechtssystems in Gefahr. Der Kavala‑Fall ist damit ein Prüfstein: Entweder findet der Europarat Wege, die Einhaltung zu erzwingen, oder er offenbart eine strukturelle Schwäche, die andere autoritäre Regime ermutigen könnte, europäische Normen zu ignorieren.
Folgen für Arbeitnehmer*innen und Bürger*innen
Für die durchschnittlichen türkischen Bürger*innen bedeutet die anhaltende Repression weniger Möglichkeiten für Tarifverhandlungen, eingeschränkte Vereinigungsfreiheit und ein Klima der Angst, das die Teilnahme am öffentlichen Leben entmutigt. Gewerkschaften melden einen deutlichen Rückgang der Mitgliederzahlen, weil Aktivist*innen Gefahr laufen, wegen bloßer Teilnahme an Sitzungen verhaftet zu werden. Die Unterdrückung von NGOs erschwert zudem die Überwachung von Arbeitsstandards, Umweltschutz und Verbraucherrechten, Bereiche, die das tägliche Leben im EU‑Türkei‑Nachbarschaftsraum direkt beeinflussen.
Europäische Unternehmen mit Niederlassungen in der Türkei stehen vor einem Paradoxon. Einerseits ist ein stabiles Rechtsumfeld für Investitionen unerlässlich; andererseits wirft die Bereitschaft der Regierung, internationale Urteile beiseite zu schieben, Fragen zur Vertragstreue und zur Rechtsstaatlichkeit auf. Firmen, die auf qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen sind, könnten Schwierigkeiten bei der Rekrutierung bekommen, wenn der Raum für die Zivilgesellschaft weiter schrumpft und gut ausgebildete Fachkräfte vermehrt in Länder mit stärkeren demokratischen Garantien abwandern.
Aufruf zu entschlossenen Maßnahmen
Menschenrechtsaktivist*innen fordern den Europarat auf, stärkere Instrumente zu prüfen, etwa die Aussetzung der Stimmrechte der Türkei in der Parlamentarischen Versammlung oder das Verfahren des "schweren Verstoßes", das zum Ausschluss des Landes aus dem Rat führen könnte. Einige EU‑Staaten haben bereits signalisiert, dass zukünftige Handelsabkommen an nachweisliche Verbesserungen der richterlichen Unabhängigkeit und der Achtung von EGMR‑Urteilen geknüpft werden.
Gleichzeitig setzen türkische Oppositionsparteien und zivilgesellschaftliche Gruppen ihre Kampagne für Kavalas Freilassung fort, organisieren Mahnwachen, veröffentlichen Erklärungen und suchen Solidarität bei europäischen Gewerkschaften und parlamentarischen Ausschüssen. Ihre Botschaft ist klar: Das Schicksal einer einzelnen Person spiegelt den Gesundheitszustand des gesamten Systems wider.
Ausblick
Wenn Ankara weiterhin die Urteile des EGMR missachtet, muss die europäische Menschenrechtsarchitektur von einem System moralischer Überzeugungsarbeit zu einem mit durchsetzbaren Konsequenzen werden. Ein solcher Wandel erfordert Konsens unter den Mitgliedstaaten des Europarates, von denen viele zögern, einen wichtigen NATO‑Verbündeten und bedeutenden Energiepartner zu antagonisieren.
Für den Moment bleibt Osman Kavala hinter Gittern, sein Fall ein eindringlicher Hinweis darauf, dass rechtliche Erfolge auf europäischer Ebene nicht automatisch Freiheit vor Ort bedeuten. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die europäische Gemeinschaft über bloße Besorgnisaussagen hinausgehen und konkrete Schritte zum Schutz der Rechte türkischer Bürger*innen und damit der Werte, die das demokratische Projekt des Kontinents tragen, unternehmen kann.


