Sachsen‑Anhalt: Wahlrecht für Menschen ohne Staatsbürgerschaft bleibt ein Tabu
Bei der Landtagswahl am 6. September dürfen rund 170 000 ausländische Einwohner:innen in Sachsen‑Anhalt nicht abstimmen, obwohl sie von den politischen Entscheidungen stark betroffen sind.
Sachsen‑Anhalt steht am 6. September vor einer Landtagswahl, die wegen stark steigender Umfragewerte der Alternative für Deutschland (AfD) bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Prognosen deuten darauf hin, dass die rechtspopulistische Partei über 40 % der Stimmen erhalten könnte, ein Ergebnis, das ihr ermöglichen würde, als Alleinregierung die Geschicke des Bundeslandes zu lenken.
Während die AfD vor allem mit einer harten Einwanderungs‑ und Sicherheitspolitik wirbt, bleibt ein großer Teil der Bevölkerung von der Wahl völlig ausgeschlossen. In Sachsen‑Anhalt leben etwa 170 000 Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, das entspricht rund acht Prozent der Gesamtbevölkerung. Diese Gruppe, die am meisten von einer möglichen AfD‑Regierung zu verlieren hat, darf nicht mitbestimmen.
Wahlrecht in Deutschland: Wer darf wählen?
Auf Bundesebene ist das Wahlrecht klar geregelt: Nur deutsche Staatsbürger:innen dürfen an Bundestags‑ und Europawahlen teilnehmen. Diese Regelung gilt in den meisten EU‑Staaten, darunter auch auf Landesebene. Auf kommunaler Ebene gibt es jedoch Ausnahmen: EU‑Bürger:innen dürfen dank des Vertrags von Maastricht von 1992 bei Kommunalwahlen in ihrem Wohnsitzland abstimmen, und in 14 EU‑Ländern können auch manche Nicht‑EU‑Staatsangehörige an lokalen Wahlen teilnehmen.
Deutschland gehört zu den 13 Mitgliedstaaten, die Nicht‑EU‑Staatsangehörige von Kommunalwahlen ausschließen, unabhängig von der Aufenthaltsdauer. Einige Städte haben informelle Modelle entwickelt, etwa Integrationsräte in Nordrhein‑Westfalen, in denen ausländische Staatsangehörige gewählt werden können, doch diese Gremien besitzen keine echte Entscheidungsbefugnis.
Politische Debatte um eine Ausweitung des Wahlrechts
Eine grundgesetzliche Änderung wäre nötig, um das Wahlrecht auf Landes‑ und Bundesebene auf alle langjährig in Deutschland lebenden Menschen auszuweiten. Laut Tony Venables, Gründer der Stiftung European Citizens' Rights, Involvement and Trust, steht die öffentliche Meinung einer solchen Reform positiv gegenüber. „Die Menschen sehen eine Diskrepanz zwischen ihrer Lebensrealität und den formalen Wahlregeln", erklärte Venables in einem Interview mit The Guardian.
Eine Umfrage in 26 europäischen Ländern zeigte, dass in den meisten Staaten eine knappe Mehrheit der Befragten dafür ist, Auswandernden das Wahlrecht zu gewähren. In Deutschland setzen sich bislang nur die Linke sowie teilweise die Grünen und die SPD für eine Ausweitung ein, die Linke fordert das Wahlrecht auf Landes‑ und Bundesebene für alle Einwohner:innen, die seit mindestens fünf Jahren im Land leben. Die Regierungspartei CDU/CSU und die AfD lehnen einen solchen Schritt entschieden ab.
Auswirkungen auf die Demokratie und die Gesellschaft
Die Zahlen verdeutlichen das Ausmaß des Ausschlusses: Laut Eurostat lebten zum 1. Januar 2025 rund 30,6 Millionen Nicht‑EU‑Bürger:innen in der EU, allen fehlt das Wahlrecht bei nationalen Wahlen. In Deutschland selbst waren bei der Bundestagswahl im Februar 2025 etwa zehn Millionen Menschen, rund 14 % der wahlberechtigten Bevölkerung, vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Der Ausschluss hat konkrete Folgen für die Betroffenen. Ohne Mitspracherecht können sie weder Einfluss auf Bildungspolitik, Polizeiarbeit noch auf Klimaanpassungspläne nehmen, Bereiche, die in den Zuständigkeiten der Landesregierungen liegen. Gerade in einem Bundesland, in dem die AfD mit einer stark einwanderungsfeindlichen Rhetorik antritt, bedeutet das Fehlen einer Stimme für Migrant:innen und Menschen ohne Pass eine potenzielle Verschärfung von Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung.
Berlin, das am 20. September ebenfalls eine Landtagswahl abhält, illustriert das Problem eindrücklich: Über 800 000 ausländische Staatsangehörige leben dort, das sind 22,5 % der Hauptstadtbevölkerung. Fast jede vierte Person in Berlin darf nicht wählen. Die Stadt ist ein Beispiel dafür, wie stark die demografische Realität von den formalen Wahlregeln abweicht.
Was könnte sich ändern?
Eine mögliche Reform würde nicht nur die demokratische Teilhabe stärken, sondern auch das Vertrauen in politische Institutionen erhöhen. Befürworter argumentieren, dass Menschen, die seit Jahren in einem Land leben, arbeiten, Steuern zahlen und soziale Dienste in Anspruch nehmen, ein legitimes Interesse an politischen Entscheidungen haben.
Gegner warnen jedoch vor einer Verwässerung des Nationalstaatsprinzips und befürchten, dass eine Ausweitung des Wahlrechts den politischen Diskurs destabilisieren könnte. Sie betonen, dass das Wahlrecht ein Kernbestandteil der Staatsbürgerschaft sei und nicht leichtfertig erweitert werden dürfe.
Der aktuelle politische Kontext, eine mögliche AfD‑Mehrheit in Sachsen‑Anhalt, verschärft die Debatte. Während die AfD von einer restriktiven Einwanderungspolitik profitiert, könnten erweiterte Wahlrechte dazu führen, dass die Stimmen von Menschen, die von einer solchen Politik besonders betroffen sind, stärker berücksichtigt werden.
Für die betroffenen Menschen bleibt die Situation jedoch unverändert: Sie können weder an der Landtagswahl in Sachsen‑Anhalt noch an der Berliner Wahl teilnehmen, obwohl sie täglich mit den Konsequenzen der politischen Entscheidungen leben. Die Diskussion über ein erweitertes Wahlrecht dürfte angesichts der demografischen Entwicklungen und der zunehmenden Mobilität in Europa weiter an Brisanz gewinnen.
Ob die deutsche Politik den Schritt wagt, das Wahlrecht zu reformieren, hängt letztlich von der Bereitschaft der Regierungsparteien ab, die Kluft zwischen formaler Staatsbürgerschaft und faktischer gesellschaftlicher Teilhabe zu schließen. Bis dahin bleibt die Stimme vieler Menschen in den Parlamenten ungehört.