EU führt Offshore‑Rückführungsregime ein trotz steigender Kostenschätzungen und Menschenrechtswarnungen
Das Europäische Parlament hat am 17. Juni ein neues Rückführungsrecht verabschiedet, das Mitgliedstaaten die Verlegung irregulärer Migranten in Offshore‑Detentionszentren Dritter Länder erlaubt.

Das Europäische Parlament hat am 17. Juni ein neues Rückführungsregime beschlossen, das EU‑Mitgliedstaaten erlaubt, irreguläre Migranten und abgelehnte Asylsuchende in Offshore‑Detentionszentren in Drittstaaten zu überführen. Die Maßnahme wurde von zentristisch‑rechten und rechtsextremen Fraktionen unterstützt, wobei eine kleine Gruppe liberaler Abgeordneter die entscheidenden Stimmen abgab.
Erstes EU‑Gesetz zu Offshore‑Detention
Bisher war die Unterbringung von Migranten im Ausland nur über bilaterale Abkommen möglich. Die neue Verordnung schafft einen unionweiten Rahmen, der den EU‑Pakt für Migration und Asyl ergänzt, der am 12. Juni in Kraft trat, und den Mitgliedstaaten einen rechtlichen Weg eröffnet, Migranten in jeden Drittstaat zu verlegen, der sie aufnehmen will, allerdings mit eingeschränkter gerichtlicher Aufsicht.
Kosten für Italien
Das italienische Innenministerium schätzt, dass jede Rückführung im Jahr 2025 etwa 3.600 € pro Person für die Beförderung kostet, zuzüglich 79 € pro Bett und Tag für die Haft, bei einem durchschnittlichen Aufenthalt von 40 Tagen. Insgesamt beläuft sich die Kosten einer einzelnen Rückführung auf rund 6.560 €.
Bei geschätzten 339.000 irregulären Migranten in Italien könnte ein umfassendes Remigrationsprogramm die Kosten von 2,2 Milliarden € übersteigen. Unabhängige Forscher warnen, dass die tatsächlichen Ausgaben 30‑40 % höher liegen könnten als die offiziellen Schätzungen.
Italien hat bereits zwei Offshore‑Zentren in Albanien beauftragt. Das ursprüngliche Budget von 39 Millionen € stieg auf 74 Millionen €, was Kosten von etwa 72.000 € pro Bett bedeutet, weit über dem europäischen Durchschnitt von 5.000 €. Über fünf Jahre könnten die Ausgaben für das albanische Projekt rund 1 Milliarde € erreichen, deutlich über den ursprünglich erwarteten 670 Millionen €, obwohl die Zentren weitgehend leer stehen und noch keine Gefangenen beherbergt haben.
Migrationsströme und Arbeitsvisaprogramm
Zwischen 2023 und 2025 stellte Italien rund 450.000 Arbeitsvisa aus und plant für 2026‑2028 weitere 500.000. Im Jahr 2025 kamen 26.000 Drittstaatsangehörige im Rahmen des Arbeitsvisaprogramms nach Italien; 14.000 erhielten Aufenthaltsverträge, während 11.000 zu irregulären Migranten wurden.
Eine Umfrage des Mixed Migration Centre unter 4.000 Mittelmeer‑Migranten ergab, dass 64 % angaben, strengere Grenzkontrollen würden ihre Reiseentscheidung nicht beeinflussen, ein Hinweis auf die begrenzte Abschreckungswirkung härterer Durchsetzung.
Politischer Hintergrund und rechtliche Herausforderungen
Rechtsextreme Parteien haben das Konzept der „Remigration" propagiert, also die systematische Abschiebung irregulärer Migranten und in manchen Vorschlägen auch regulärer Migranten, die schwere Straftaten begangen haben. In den letzten zwei Jahren hat sich die Idee von einem Randthema zu einer Diskussion im Mainstream entwickelt, unterstützt durch Allianzen mit zentristisch‑rechten Parteien.
Analysten warnen, dass politisch auf Abschreckung ausgerichtete Maßnahmen kurzfristige Gewinne bringen, aber die Ursachen der Migration nicht adressieren und damit die Mitte schwächen sowie extremistische Gruppen stärken könnten.
Menschenrechts‑NGOs argumentieren, dass die Rückführungsverordnung eine de‑facto‑„sichere Drittstaaten"‑Lücke schaffen könnte, die nationale und EU‑Gerichte umgeht, und bemängeln das Fehlen transparenter Kriterien für die Auswahl der Gastländer. Rechtsstreitigkeiten werden von NGOs und einer Gruppe von Mitgliedstaaten erwartet, die Offshore‑Detention ablehnen.
Menschenrechtsbedenken
Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Menschenrechte von Migranten warnte, dass Offshore‑Detention grundlegende Rechte gefährde und sagte: "Offshore‑Detention threatens fundamental rights, including the right to seek asylum and protection from arbitrary removal."
Da bereits erhebliche Summen für ungenutzte Offshore‑Einrichtungen bereitgestellt wurden, wirft die Verordnung Fragen zu zukünftigen Kosten für die EU‑Steuerzahler und zur Angemessenheit von Schutzmechanismen für die Rechte von Migranten auf.
